TOP Ö 2: Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO, hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.

 


Gemäß Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom

21.12.2007 sind Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss.

 

Folgende Spenden wurden dem Landkreis Kusel für kulturelle Veranstaltungen angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

Geldbetrag für das Projekt

„Gitarrenland 2012“

 

 

 

2.000,00 €

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

Fa. Minitec GmbH,

Schönenberg-Kübelb.

 

 

 

Geldbetrag für das Konzert des Landesjugendorchesters in Waldmohr

 

 

 

 

1.500,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2012“

an der Wasserburg Reipoltskirchen

(für Druck von Flyern und Plakaten)

 

 

 

1.000,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

 

 

Volksbank Lauterecken

(Stiftung)

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2012“

an der Wasserburg Reipoltskirchen

 

 

 

500,00 €

          

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel,

Referat Kultur

 

 

 

Der Vorsitzende ging kurz auf die kulturellen Veranstaltungen ein und sprach, auf Anfrage von Herrn Klaus Müller (SPD), die finanzielle Konzeption des Projekts „Gitarrenland“ an.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0