Sitzung: 18.06.2012 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0116/2012
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Gemäß Landesgesetz
zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom
21.12.2007 sind
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Über die
Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet der Kreisausschuss.
Folgende Spenden
wurden dem Landkreis Kusel für kulturelle Veranstaltungen angeboten und durch
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungsempfänger |
Kreissparkasse
Kusel
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Geldbetrag für
das Projekt „Gitarrenland
2012“
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2.000,00 €
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Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur
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Fa. Minitec GmbH, Schönenberg-Kübelb.
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Geldbetrag für
das Konzert des Landesjugendorchesters in Waldmohr
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1.500,00 €
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Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur
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Kreissparkasse
Kusel
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Geldbetrag für
„Kunst im Grünen 2012“ an der Wasserburg
Reipoltskirchen (für Druck von
Flyern und Plakaten)
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1.000,00 €
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Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur
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Volksbank
Lauterecken (Stiftung)
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Geldbetrag für
„Kunst im Grünen 2012“ an der Wasserburg
Reipoltskirchen
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500,00 €
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Kreisverwaltung
Kusel, Referat Kultur
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Der Vorsitzende ging kurz auf die kulturellen Veranstaltungen ein und sprach, auf Anfrage von Herrn Klaus Müller (SPD), die finanzielle Konzeption des Projekts „Gitarrenland“ an.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |