TOP Ö 3: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel
hier: Fortsetzung der Ausweitung und Erhöhung der Förderung im Zuge der Corona-Krise

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für Zeitraum ab 01. März 2021 bis einschließlich den Herbstferien 2021.

 


Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 ausgeweitet und erhöht. Hintergrund der Maßnahme war, Angebote für junge Menschen im Rahmen der vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und auch einen finanziellen Ausgleich für die Träger für den Einnahmeausfall im 1. Halbjahr 2020 zu schaffen.

 

Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in folgenden Punkten geändert:

 

-      Förderungsfähigkeit: Änderung des Betreuungsschlüssels je angefangener Teilnehmerzahl auf 5 analog des geänderten Betreuungsschlüssels nach VV-JuFöG (Bei diesen Maßnahmen kann je 5 angefangener Teilnehmerzahl eine betreuende Person (Mindestalter 16 Jahre) mit gefördert werden; vorher 7 : 1)

-      Anhebung der Förderung pro Tag und Teilnehmer von Freizeiten/Soziale Bildung von 2 auf 4 Euro.

-      Anhebung der Förderung von Projekttagen ohne Übernachtung von 1,50 auf 3 Euro und Reduzierung der Dauer der Maßnahme auf 1 – 10 Tage (vorher 2 – 10 Tage)

 

Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz für die Sommer- und Herbstferien beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen vor allem auch in den bevorstehenden Ferien Angebote der Jugendarbeit nutzen können.

 

Die Mehrausgaben durch die Erhöhung der Förderung von Freizeiten/Soziale Bildung und von Projekttagen ohne Übernachtung  betrugen durch die geänderten Förderkriterien im Jahr 2020 letztlich insgesamt 3.545,- €. Gerade der Anstieg der Projekttage auf 34 Anträge gegenüber 7 Anträge im Vorjahr, wovon wiederrum 27 als eintägige Maßnahmen stattgefunden haben, zeigt, dass entsprechende Angebote entstanden sind, die unter Beachtung der Abstands- und Hygienemaßnahmen eine wichtige Unterstützung der Jugendlichen in dieser Lebensphase darstellten.

 

Durch den zweiten Lockdown sind für Kinder und Jugendliche erneut viele Freizeitaktivitäten, die einen Ausgleich zum (Schul)Alltag darstellen, nicht mehr möglich. Mittelfristig sind jedoch voraussichtlich wieder Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie zu erwarten. Gleichzeitig ist es aber auch von Bedeutung, den Jugendverbänden zumindest in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit zu geben, wenngleich die Durchführung von Angeboten letztlich jeweils von der aktuellsten Coronaverordnung abhängig ist. Die Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit als Reaktion auf die Corona-Krise und die damit einhergehenden Einschränkungen im 2. Halbjahr 2020 haben sich bewährt und sollen daher mit Blick auf die Osterferien ab 01. März 2021 bis einschließlich den Herbstferien 2021 wieder fortgesetzt werden.

 

Durch die geänderten Zuschussbeträge können Mehrkosten entstehen, für die entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, da geplante Maßnahmen im ersten Quartal zum Teil nicht stattfinden.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0