Sitzung: 01.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1088/2020
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den durch die
Verwaltung kalkulierten Entgelten für die Nutzung der o.g. Räumlichkeiten der
Burg Lichtenberg zu. Darüber hinaus ermächtigt der Kreisausschuss die
Verwaltung in Verhandlungen mit der Jugendherberge sowie der TU Kaiserslautern
zu treten.
Die Raumnutzungsentgelte auf der Burg
sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt angepasst werden. Den Entgelten liegt
eine durch die Burgverwaltung durchgeführte Kostenkalkulation zu Grunde. Grund
für die Neuberechnung der Entgelte war unter anderem, dass die standesamtlichen
Trauungen nunmehr aufgrund des Raumproblems jeden ersten Samstag im Monat in
der Zehntscheune stattfinden sollen.
Mit den nachfolgend aufgezählten
Raumnutzungsentgelten sind neben der Raummiete auch Nebenkosten wie Reinigung,
Strom und Wasser abgegolten. Hinzu kommt die gegebenenfalls anfallende
gesetzliche Umsatzsteuer.
Rittersaal
235,00 €
Erdgeschossraum und Gewölbekeller
Zehntscheune 455,00 €
Gewölbekeller 170,00 €
Erdgeschossraum Zehntscheune
(Tagungen, Vorträge, Workshops,
Firmenveranstaltungen)
Mit Hilfe 340,00 €
Ohne Hilfe 215,00 €
Erdgeschossraum Zehntscheune
(Nutzung von Schulgremien,
Studienseminar, Polizei etc.)
Mit Hilfe 265,00 €
Ohne Hilfe 105,00 €
Standesamtliche Trauungen 265,00 €
Kammermusikraum
selbst organisierte Konzerte von
heimischen Künstlern und
Gruppen 100,00 €
Kammermusikraum 145,00 €
Hufeisenturm mit Bewirtung durch das
Burgrestaurant oder eigener Bewirtung 210,00€
Hufeisenturm bei Nutzung seitens der
Jugendherberge/Jugendherbergswerk
(Vereinbarung aus dem Jahr 2004) 40,00 €
jeder weitere Tag 10,00 €
Keine Entgelte werden erhoben bei
Nutzung durch Musikschule Kuseler Musikantenland e. V. und private Musikschulen
im Landkreis und Volkshochschule Kusel
Bezüglich der Nutzung des Hufeisenturms
durch die Jugendherberge/Jugendherbergswerk wird die Verwaltung in
Verhandlungen mit der Jugendherberge treten, da diese Unkostenpauschale von
40,00 Euro nicht den tatsächlichen Kosten der Burgverwaltung entspricht, ebenso
verhält es sich mit der Unkostenpauschale der TU Kaiserslautern, die mit 65,00
€ nicht den tatsächlichen Unkosten entspricht.
Für die Nutzung der Zehntscheune durch
das Geoskop soll die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kusel und dem
Zweckverband Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum zu Grunde gelegt
werden mit eine Unkostenpauschale von 60,00 Euro.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |