TOP Ö 8.3: Jobcenter Landkreis Kusel
hier: Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses stimmt der Kreistag der Bestellung von Herrn Steffen Buschauer zum stellvertretenden Geschäftsführer - für die Dauer von fünf Jahren- zu.

 


Gemäß § 8 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ vom 14.12.2011 wird der Werkleiter durch einen Vertreter im Verhinderungsfalle vertreten. Der Stellvertreter wird vom Landrat mit Zustimmung des Werkausschusses im Benehmen mit dem Werkleiter bestellt. Die erstmalige Bestellung des Stellvertreters erfolgt mit Zustimmung des Kreistages.

 

Der stellvertretende Werkleiter führt die Bezeichnung „stellvertretender Geschäftsführer“ (§ 8 Abs. 4 S. 2, 2. Halbsatz der Betriebssatzung).

 

Nach der Abordnung der früheren stellvertretenden Geschäftsführerin, Frau Christine Löwe, zur Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wurde die Geschäftsführung bis zur Bestellung eines neuen Werkleiters durch das Führungsteam wahrgenommen.

 

Seit dem 01.07.2020 nimmt Herr Peter Simon gemäß Kreistagsbeschluss vom 06.05.2020 die Aufgaben des Geschäftsführers wahr.

 

Der Leiter des opertativen Geschäfts, Herr Steffen Buschauer, soll nun zum stellvertretenden Geschäftsführer bestellt werden.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

35

0

0