Sitzung: 01.03.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1095/2020/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des
Werkausschusses stimmt der Kreistag der Bestellung von Herrn Steffen Buschauer
zum stellvertretenden Geschäftsführer - für die Dauer von fünf Jahren- zu.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ vom 14.12.2011 wird der
Werkleiter durch einen Vertreter im Verhinderungsfalle vertreten. Der
Stellvertreter wird vom Landrat mit Zustimmung des Werkausschusses im Benehmen
mit dem Werkleiter bestellt. Die erstmalige Bestellung des Stellvertreters
erfolgt mit Zustimmung des Kreistages.
Der stellvertretende
Werkleiter führt die Bezeichnung „stellvertretender Geschäftsführer“ (§ 8 Abs.
4 S. 2, 2. Halbsatz der Betriebssatzung).
Nach der Abordnung der
früheren stellvertretenden Geschäftsführerin, Frau Christine Löwe, zur
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wurde die Geschäftsführung bis zur Bestellung
eines neuen Werkleiters durch das Führungsteam wahrgenommen.
Seit dem 01.07.2020 nimmt
Herr Peter Simon gemäß Kreistagsbeschluss vom 06.05.2020 die Aufgaben des
Geschäftsführers wahr.
Der Leiter des opertativen
Geschäfts, Herr Steffen Buschauer, soll nun zum stellvertretenden
Geschäftsführer bestellt werden.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
35 |
0 |
0 |