TOP Ö 8.2: Wirtschaftsplan für das Jahr 2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses stimmt der Kreistag dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zu.

 


Aufgrund des § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und des § 11 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ soll für das Jahr 2021 folgender Wirtschaftsplan beschlossen werden:

 

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Jobcenter Landkreis Kusel“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird

 

im Erfolgsplan

 

                        in den Erträgen auf                                                               30.710.031,29 €

 

                        in den Aufwendungen auf                                                    30.710.031,29 €

 

 

im Vermögensplan

 

                        als Finanzierungsmittel                                                                  5.000,00 €

 

                        als Finanzierungsbedarf                                                                5.000,00 €

 

festgesetzt.

 

 

  1. Es werden festgesetzt

 

a.            der Gesamtbetrag der Kredite auf                                                        0,00 €

b.            der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  0,00 €

c.             der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                               3.500.000,00 €

 

Der Wirtschaftsplan mit Anlagen ist beigefügt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

35

0

0