Sitzung: 04.02.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1113/2021
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung vorgelegten
Haushaltsentwurf für den Bereich Jugend und empfiehlt dem Kreisausschuss bzw.
dem Kreistag diesen in den Gesamthaushalt zu übernehmen.
Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses lagen Auszüge aus dem Vorbericht des Haushaltsplanes sowie die Teilergebnishaushalte des Bereichs Jugend und die entsprechenden Auszüge aus dem Investitionsplan vor.
Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, stellte die Planzahlen anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Zu Beginn seines Vortrags stellte er die Summen der Ansätze bzw. Rechnungsergebnisse der Vorjahre den geplanten Haushaltsansätzen 2021 gegenüber und stellte fest, dass sich der Nettoaufwand für den Bereich Jugend um rund 1,6 Mio. Euro auf insgesamt 22,8 Mio. erhöhe.
Anschließend ging er auf die Haushaltsansätze der folgenden Einzelbereiche ein:
Produkt |
Bezeichnung |
RE 2019 |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Abweichung Plan 20 |
% |
Anteil 21 Gesamt |
3410 |
Unterhaltsvorschuss |
494.021,54 € |
614.000 € |
640.000 € |
26.000 € |
4,23 % |
2,81 % |
3610 |
Förderung von
Kindern in Tagespflege |
175.119,40 € |
167.700 € |
163.200 € |
-4.500 € |
-2,68 % |
0,72 % |
3620 |
Jugendarbeit |
73.977,12 € |
89.500 € |
89.500 € |
0 € |
0,00 % |
0,39 % |
3631 |
Schul- und
Jugendsozialarbeit |
496.999,79 € |
571.300 € |
607.700 € |
36.400 € |
6,37 % |
2,67 % |
3632 |
Förderung der
Erziehung in der Familie |
275.789,67 € |
297.700 € |
436.000 € |
138.300 € |
46,46 % |
1,91 % |
3633 |
Hilfe zur
Erziehung |
6.637.618,07 € |
6.896.650 € |
7.784.236 € |
887.586 € |
12,87 % |
34,16 % |
3635 |
Inobhutnahme
u. Eingliederungshilfe |
1.593.629,14 € |
1.842.900 € |
1.990.780 € |
147.880 € |
8,02 % |
8,74 % |
3636 / 3638 |
Adoptionsvermittlung
/ Gerichtshilfe |
42.548,85 € |
43.100 € |
43.200 € |
100 € |
0,23 % |
0,19 % |
3650 |
Tageseinrichtungen
für Kinder |
8.505.657,20 € |
10.665.000 € |
11.030.000 € |
365.000 € |
3,42 % |
48,41 % |
Summe: |
|
18.295.360,78 € |
21.187.850 € |
22.784.616 € |
1.596.766 € |
7,54 % |
100,00 % |
Die betragsmäßig größten Veränderungen seien bei den Hilfen zur Erziehung und bei den Tageseinrichtungen für Kinder geplant. Insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten sei in den kommenden Jahren mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Den Mehraufwendungen, die in erster Linie aus den hohen Stellenanteilen rühren, stehen folglich entsprechende Mehreinnahmen aber auch Sondereffekte wie die unterjährige Abrechenbarkeit des Betreuungsbonus gegenüber. Insbesondere werden sowohl für den Regelbetrieb, als auch das neue Sozialraumbudget Trägeranteile in der bisherigen Höhe angenommen, welche nicht mehr per Gesetz vorgegeben sind.
Die Kostensteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung begründete er unter anderem mit der Entwicklung im Bereich der Heimerziehung.
Abschließend ging er noch auf die vorgesehenen Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen für die Kindertagesstätten ein.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses hatten keine Fragen zu den Haushaltsansätzen.
Herr Wolf bedankte sich für die Aufmerksamkeit und der Vorsitzende leitete zur Beschlussfassung über.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |