Sitzung: 01.03.2021 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1084/2020
Am 22.
Dezember 2020 ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Ausstattung von
Schulräumen mit Luftreinigungsgeräten in Kraft getreten.
Aufgrund der
Ermittlungen der Verwaltung sowie Rücksprache mit den in Trägerschaft des
Landkreises stehenden Schulen sind lediglich die Werkräume der Berufsbildenden
Schule Kusel nicht ausreichend mittels Stoß- bzw. Querlüftung zu belüften.
Für diese
unterrichtlich genutzten Räume hat die Verwaltung vorab die Ausstattung mit
mobilen Luftreinigungsgeräten ausgeschrieben. Grundlage war hierbei die
Spezifikationen der Stellungnahme des Umweltbundesamts „Einsatz mobiler
Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der
SARS-CoV-2 Pandemie“ vom 16. November 2020.
Um
die Vorgaben der Empfehlungen des Umweltbundesamtes hinsichtlich der
notwendigen Luftdurchsatzes des Raumvolumens zu erreichen (5 - 6 mal / Stunde)
bei gleichzeitiger Minimierung der durch diese Geräte entstehenden
Geräuschemissionen ist es erforderlich, mehrere Geräte in einen Raum zu
installieren. Daher sind für die Werkstätten der Berufsbildenden Schule
insgesamt 15 Geräte notwendig.
Um im Rahmen
der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot zu erhalten, wurde als
Zuschlagskriterium die Kosten berücksichtigt, welche
a) durch die
Anschaffung der Geräte und
b) durch die
Unterhaltung (Filterwechsel) in den nächsten 5 Jahren
entstehen.
Aufgrund von
sehr unterschiedlich Kosten für den Filterwechsel ergab sich unter
Berücksichtigung dieser Kosten ein Preisspiegel von 43.827,22 € - 151.004,41 €
Das
wirtschaftlichste Angebot wurde von der
Firma VKF
Renzel GmbH, Im Geer 15, 46419 Isselburg abgegeben.
Am
22.12.2020 wurde dem wirtschaftlichsten Bieter der Auftrag zur Lieferung von 15
mobilen Luftreinigungsgeräten zum Preis von 40.549,25 für die Berufsbildende
Schule Kusel erteilt.
Die Luftreinigungsgeräte
wurden am 12.01.2021 an der Berufsbildenden Schule angeliefert und sind
inzwischen montiert, so dass diese im Falle der Öffnung der Berufsbildenden
Schule in Betrieb genommen werden können.
Die
Förderquote beträgt bis zu 100 %, wobei der Landkreis maximal 42.328,28 €
erhalten kann.
Dem
Landkreis fielen demnach keine Kosten für diese Beschaffung an.
Der
Vorsitzende berichtete über die Beratung im Kreisausschuss und die in der
Zwischenzeit erzielten Ergebnisse.
Herr
Matthias Bachmann (SPD) fragte nach den im Antrag genannten Preisen, der
Lieferzeit und möglichen Alternativen zu den angeschafften Geräten.
Der
Vorsitzende antwortete, dass man mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern
gesprochen habe. Einzig die BBS Kusel habe in den Werkstätten Bedarf an den
Luftreiniger-Anlagen angemeldet. Die benötigten Anlagen wurden entsprechend der
technischen Vorgaben des Landes zu den genannten Preisen angeschafft und auch
schon eingebaut. Die Anlagen seien komplett gefördert worden und der Bedarf sei
damit derzeit gedeckt.
Herr Dr.
Reinhard Reiser (CDU) berichtete, dass Stoßlüften gegenüber den Lüftungsgeräten
deutlich wirksamer sei. Auch sei die Geräuschentwicklung durch die Geräte zu
beachten. Man müsse also gut überlegen, ob die Anschaffung solcher Anlagen
überhaupt sinnvoll sei.
Der
Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, stellte klar, dass
der Antrag auf die Ausstattung der Klassenzimmer abgezielt habe, bei denen
Stoßlüften nicht möglich sei. Bezüglich der Gerätespezifikation habe die
Verwaltung richtigerweise die vom Land geförderten Geräte angeschafft und nicht
auf „Eigenbauten“ zurückgegriffen.
Herr Andreas
Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) regte mit Blick auf den nächsten Winter an,
ein Konzept zur mechanischen Lüftung inklusive Wärmerückgewinnung für alle
Klassenräume, unabhängig von der Möglichkeit zur Stoßlüftung, zu erstellen.
Weil sich
der Antrag quasi erledigt hatte, wurde im Einverständnis mit der beantragenden
FWG-Fraktion nicht über den Antrag abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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