TOP Ö 10.2: Antrag der FWG Fraktion zur Anschaffung von Luftreiniger-Anlagen für Klassenzimmer

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Am 22. Dezember 2020 ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Ausstattung von Schulräumen mit Luftreinigungsgeräten in Kraft getreten.

 

Aufgrund der Ermittlungen der Verwaltung sowie Rücksprache mit den in Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen sind lediglich die Werkräume der Berufsbildenden Schule Kusel nicht ausreichend mittels Stoß- bzw. Querlüftung zu belüften.

 

Für diese unterrichtlich genutzten Räume hat die Verwaltung vorab die Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgeschrieben. Grundlage war hierbei die Spezifikationen der Stellungnahme des Umweltbundesamts „Einsatz mobiler Luftreiniger als lüftungsunterstützende Maßnahme in Schulen während der SARS-CoV-2 Pandemie“ vom 16. November 2020.

 

Um die Vorgaben der Empfehlungen des Umweltbundesamtes hinsichtlich der notwendigen Luftdurchsatzes des Raumvolumens zu erreichen (5 - 6 mal / Stunde) bei gleichzeitiger Minimierung der durch diese Geräte entstehenden Geräuschemissionen ist es erforderlich, mehrere Geräte in einen Raum zu installieren. Daher sind für die Werkstätten der Berufsbildenden Schule insgesamt 15 Geräte notwendig.

 

Um im Rahmen der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot zu erhalten, wurde als Zuschlagskriterium die Kosten berücksichtigt, welche

a) durch die Anschaffung der Geräte und

b) durch die Unterhaltung (Filterwechsel) in den nächsten 5 Jahren

entstehen.

 

Aufgrund von sehr unterschiedlich Kosten für den Filterwechsel ergab sich unter Berücksichtigung dieser Kosten ein Preisspiegel von 43.827,22 € - 151.004,41 €

 

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der

Firma VKF Renzel GmbH, Im Geer 15, 46419 Isselburg abgegeben.

 

Am 22.12.2020 wurde dem wirtschaftlichsten Bieter der Auftrag zur Lieferung von 15 mobilen Luftreinigungsgeräten zum Preis von 40.549,25 für die Berufsbildende Schule Kusel erteilt.

Die Luftreinigungsgeräte wurden am 12.01.2021 an der Berufsbildenden Schule angeliefert und sind inzwischen montiert, so dass diese im Falle der Öffnung der Berufsbildenden Schule in Betrieb genommen werden können.

 

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %, wobei der Landkreis maximal 42.328,28 € erhalten kann.

 

Dem Landkreis fielen demnach keine Kosten für diese Beschaffung an.

 

Der Vorsitzende berichtete über die Beratung im Kreisausschuss und die in der Zwischenzeit erzielten Ergebnisse.

 

Herr Matthias Bachmann (SPD) fragte nach den im Antrag genannten Preisen, der Lieferzeit und möglichen Alternativen zu den angeschafften Geräten.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass man mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern gesprochen habe. Einzig die BBS Kusel habe in den Werkstätten Bedarf an den Luftreiniger-Anlagen angemeldet. Die benötigten Anlagen wurden entsprechend der technischen Vorgaben des Landes zu den genannten Preisen angeschafft und auch schon eingebaut. Die Anlagen seien komplett gefördert worden und der Bedarf sei damit derzeit gedeckt.

 

Herr Dr. Reinhard Reiser (CDU) berichtete, dass Stoßlüften gegenüber den Lüftungsgeräten deutlich wirksamer sei. Auch sei die Geräuschentwicklung durch die Geräte zu beachten. Man müsse also gut überlegen, ob die Anschaffung solcher Anlagen überhaupt sinnvoll sei.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Herwart Dilly, stellte klar, dass der Antrag auf die Ausstattung der Klassenzimmer abgezielt habe, bei denen Stoßlüften nicht möglich sei. Bezüglich der Gerätespezifikation habe die Verwaltung richtigerweise die vom Land geförderten Geräte angeschafft und nicht auf „Eigenbauten“ zurückgegriffen.

 

Herr Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) regte mit Blick auf den nächsten Winter an, ein Konzept zur mechanischen Lüftung inklusive Wärmerückgewinnung für alle Klassenräume, unabhängig von der Möglichkeit zur Stoßlüftung, zu erstellen.

 

Weil sich der Antrag quasi erledigt hatte, wurde im Einverständnis mit der beantragenden FWG-Fraktion nicht über den Antrag abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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