TOP Ö 4: Nachwahl von Mitgliedern des Schulträgerausschusses
hier: Lehrer- und Elternvertreter

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem vorliegenden Wahlvorschlag zu.


Die Schulträger haben nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei den ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss (Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG).

Der Schulträgerausschuss wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages gebildet und ist Teilorgan des Kreistages. Die Wahlzeit endet mit der Wahlzeit des Kreistages, d. h. mit dem Ablauf des Monats, in dem das neue Vertretungsorgan gewählt wurde (§ 71 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz, KWG).

Bei einem Ausscheiden von Ausschussmitgliedern sind Ersatzleute zu wählen.

Bei der Beurteilung der Frage, wann Elternvertreterinnen oder -vertreter und Lehrkräfte aus ihrer Funktion als Mitglied des Schulträgerausschusses außerhalb der Wahlperiode ausscheiden, ist in erster Linie § 90 Abs. 2 SchulG bzw. des § 37 Abs. 1 Satz 2 LKO entscheidend. Demnach endet die Mitgliedschaft, wenn z. B. ein Mitglied der Lehrerschaft nicht mehr an einer Schule des Schulträgers unterrichtet oder ein Elternvertreter nicht mehr gewählter Elternsprecher an der Schule ist. Eine Mitgliedschaft für die Dauer der kompletten Wahlperiode trotz Verlusts der Voraussetzungen ist nicht möglich.

 

Die Lehrer- und Elternvertreter werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt.

 

Folgende Änderungen werden aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Mitglieder vorgeschlagen:

 

a) Elternvertreter Schulart Förderschulen

Wahlvorschlag            Kerstin Mees, Offenbach-Hundheim

Elternsprecherin an der

Jakob-Muth-Schule Kusel

 

b) stellv. Elternvertreter Schulart Förderschulen

            Wahlvorschlag:           Miriam Reis-Lauer, Rammelsbach

                                               Elternsprecherin an der

Jakob-Muth-Schule-Kusel

 

c) Elternvertreter Schulart Integrierte Gesamtschule

            Wahlvorschlag:           Lydia Schmidt, Schönenberg-Kübelberg

                                               Elternsprecherin an der Integrierten Gesamtschule

Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

 

d) stellvertretende Elternvertreterin Schulart Integrierte Gesamtschule

            Wahlvorschlag:           Stefan Henkel, Schönenberg-Kübelberg

                                               Elternsprecher an der Integrierten Gesamtschule

Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

 

 

Der Vorsitzende beantragte die Wahl per Akklamation durchzuführen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 LKO.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

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