Sitzung: 01.03.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1098/2020
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem vorliegenden Wahlvorschlag zu.
Die Schulträger haben nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zur Beratung bei den
ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben einen Ausschuss
(Schulträgerausschuss) zu bilden (§ 90 SchulG).
Der Schulträgerausschuss wird
für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages gebildet und ist Teilorgan des
Kreistages. Die Wahlzeit endet mit der Wahlzeit des Kreistages, d. h. mit dem
Ablauf des Monats, in dem das neue Vertretungsorgan gewählt wurde (§ 71 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz, KWG).
Bei einem Ausscheiden von
Ausschussmitgliedern sind Ersatzleute zu wählen.
Bei der Beurteilung der Frage,
wann Elternvertreterinnen oder -vertreter und Lehrkräfte aus ihrer Funktion als
Mitglied des Schulträgerausschusses außerhalb der Wahlperiode ausscheiden, ist
in erster Linie § 90 Abs. 2 SchulG bzw. des § 37 Abs. 1 Satz 2 LKO
entscheidend. Demnach endet die Mitgliedschaft, wenn z. B. ein Mitglied der
Lehrerschaft nicht mehr an einer Schule des Schulträgers unterrichtet oder ein
Elternvertreter nicht mehr gewählter Elternsprecher an der Schule ist. Eine
Mitgliedschaft für die Dauer der kompletten Wahlperiode trotz Verlusts der
Voraussetzungen ist nicht möglich.
Die
Lehrer- und Elternvertreter werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vom
Kreistag gewählt.
Folgende
Änderungen werden aufgrund des Ausscheidens der bisherigen Mitglieder
vorgeschlagen:
a) Elternvertreter Schulart Förderschulen
Wahlvorschlag Kerstin Mees, Offenbach-Hundheim
Elternsprecherin an der
Jakob-Muth-Schule Kusel
b) stellv. Elternvertreter Schulart Förderschulen
Wahlvorschlag: Miriam
Reis-Lauer, Rammelsbach
Elternsprecherin an
der
Jakob-Muth-Schule-Kusel
c) Elternvertreter Schulart Integrierte Gesamtschule
Wahlvorschlag: Lydia
Schmidt, Schönenberg-Kübelberg
Elternsprecherin an
der Integrierten Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
d) stellvertretende Elternvertreterin Schulart Integrierte Gesamtschule
Wahlvorschlag: Stefan
Henkel, Schönenberg-Kübelberg
Elternsprecher an der
Integrierten Gesamtschule
Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr
Der Vorsitzende beantragte die
Wahl per Akklamation durchzuführen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0,
Enthaltung: 0).
Das Stimmrecht des Vorsitzenden
ruht gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 LKO.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
34 |
- |
- |