TOP Ö 3: Nachwahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem vorliegenden Wahlvorschlag zu.


Herr Harald Luft war als „Vertreter der freien Jugendverbände“ Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Er wurde auf Vorschlag der Diakonie durch den Kreistag gewählt. Seine Mitgliedschaft endete gemäß § 5 AGKJHG auf Grund eines Wohnortwechsels nach Nordrhein-Westfalen.

 

Die Diakonie hat daher folgenden Vorschlag zur Nachwahl eingebracht:

 

Die bisherige Stellvertreterin von Herrn Luft, Frau Martina Antes-Lauder, solle Mitglied des Jugendhilfeausschusses werden und Herr Mathias Sadowski deren Stellvertreter.

 

Der Vorsitzende beantragte die Wahl per Akklamation durchzuführen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 LKO.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0