TOP Ö 7.2: Bildung eines Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt sich der Landkreis Kusel am Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in der Landeshauptstadt Mainz haben wird.

2. Der Verbandsordnung im Wortlaut und gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

3. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz werden ermächtigt, den Landkreis Kusel im Verfahren der Zweckverbandsgründung gegenüber der zuständi-gen Aufsichtsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), gemeinschaftlich zu vertreten, Erklärungen im Rahmen des Feststellungsverfahren des Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere da-zu, die erforderliche Feststellung der Verbandsordnung bei der zuständigen Aufsichtsbe-hörde für sämtliche beteiligte Mitgliedskörperschaften einzuholen.

 


Die Beschlussvorlage und ein Entwurf der Verbandsordnung lagen den Mitgliedern des Kreisausschusses vor.

 

Herr Marc Wolf, zuständiger Abteilungsleiter der Kreisverwaltung, erläuterte das Vorhaben kurz und nahm Bezug zu einzelnen Kritikpunkten des Rechnungshofes, die beispielsweise durch die Experten des Zweckverbandes geprüft werden können.

 

Fragen oder Wortmeldungen lagen nicht vor.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

11

0

0