TOP Ö 4: Finanzierung der Kindertagesbetreuung
hier: Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Theisbergstegen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte Theisbergstegen eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 170.318,04 € bewilligt.

 

 


Die kommunale Kindertagestätte in Theisbergstegen ist eine 4-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Zum Einzugsgebiet gehören die Ortsgemeinden Etschberg, Haschbach und Theisbergstegen.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten Jahren ein Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im U3 und Ganztagsbereich. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine Krippengruppe erweitert. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau, verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand erweitert. Durch diese Maßnahme wird zudem den steigenden Anforderungen durch die Kita-Novelle (Essens- und Schlafsituation) und auch der Entwicklung im Bereich der U2-Betreuung Rechnung getragen.

 

Neu geschaffen werden: ein Gruppenraum, zwei Nebenräume, ein Ruhe-/Schlafraum, ein Essraum, ein Personalraum sowie eine Personal-Toilette. Des Weiteren wird durch Umbaumaßnahmen die Küche erheblich vergrößert.

 

Mit dem umgesetzten Raumprogramm verfügt die Kita über sehr gute Rahmenbedingungen und bietet auch die Möglichkeit die Kinder der Waldgruppe bei Schlecht-Wetter-Phasen im Notfall mit im Gebäude zu betreuen.

 

Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist nach der derzeitigen Planung bis zum 30.04.2021 zu rechnen.

 

Die Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 1.025.244,00 €.

Vom Land Rheinland-Pfalz wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € bewilligt.

 

Neben dem Land gewährt der Landkreis Kusel als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und kommunale Träger von Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten gemäß § 15 des Kindertagesstättengesetz (KitaG). Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landkreises soll die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Theisbergstegen wie folgt gefördert werden.

 

 

Förderung der Baukosten:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3. der Kreisrichtlinien:                                          575.795,10 €

abzüglich Landeszuwendung:                                                                                           150.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten:                                                                          425.795,10 €

 

Kreiszuwendung (40%):                                                                                                  170.318,04 €

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2020 zu Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0