Sitzung: 30.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1062/2020
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt den
Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 31.636,45 € zu.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 31.636,45 € im
Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr.
Diese Überschreitungen in Höhe von 35.169,59 €
belaufen sich auf 0,03 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes
(128.532.594,91 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden
Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese
Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung
über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung
und Verkehr in Höhe von 31.636,45 € der Zustimmung des Kreisausschusses.
Die gesamten Aufwendungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr wurden, mit
Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen (Pos. E9), durch Vermerk im
Haushaltsplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt. An Aufwendungen 2019 waren
im Plan unter den Positionen E10 bis E14 733.844 € vorgesehen. Beim
Haushaltsvollzug wurden Aufwendungen in Höhe von 812.481,93 € verbucht. Dies
bedeutet, dass die Aufwendungen der
Positionen E10 bis E14 um 78.637,93 € über dem Planansatz liegen.
Durch den Zweckbindungsvermerk 2019 konnten Mehreinnahmen von 47.001,48
€ genutzt werden, um die überplanmäßigen Aufwendungen auf 31.636,45 € zu
reduzieren.
Somit ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 31.636,45 €.
Erläuterungen zu
den Überschreitungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr:
Bei den Kosten für die Rückführung von Geflüchteten sowie bei den
Dolmetscherkosten wurden bei der Ausländerbehörde auf der
Erstaufnahmeeinrichtung Windhof 65.969,59 € mehr aufgewendet als geplant. Durch
eine vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und
Verbraucherschutz genehmigte Personalaufstockung konnten im Jahr 2019 die
geplanten Rückführungen erheblich gesteigert werden. Die Kosten für
Rückführungen und die erforderlichen Dolmetscherkosten werden vom Land 1:1
erstattet.
Jedoch ist der Landkreis bei der Haushaltsplanung davon ausgegangen,
dass er weiterhin für jeden Büroarbeitsplatz eine Erstattung von 5.905 € (bei
6,2 Arbeitsplätzen entspricht dies 36.600 €) erhält.
Diese Vereinbarung wurde im September 2019 vom Ministerium für Familie,
Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz abgeändert. Danach entfiel
rückwirkend zum 01.01.2019 die Sachkostenpauschale von 5.905 € je
Büroarbeitsplatz. Somit fehlen in der Haushaltsrechnung 36.000 € an Mehrerträgen
um die Mehraufwendungen durch Zweckbindung auszugleichen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
1 |
0 |