TOP Ö 3: Vollzug des Haushaltsplanes 2019
hier: Haushaltsüberschreitungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt den Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe von 31.636,45 € zu.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2019 ergaben sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 31.636,45 € im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr.

 

Diese Überschreitungen in Höhe von 35.169,59 € belaufen sich auf 0,03 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (128.532.594,91 €). Im Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.

 

Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen. Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr in Höhe von 31.636,45 € der Zustimmung des Kreisausschusses.

 

Die gesamten Aufwendungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr wurden, mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen (Pos. E9), durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig deckungsfähig erklärt. An Aufwendungen 2019 waren im Plan unter den Positionen E10 bis E14 733.844 € vorgesehen. Beim Haushaltsvollzug wurden Aufwendungen in Höhe von 812.481,93 € verbucht. Dies bedeutet, dass die Aufwendungen  der Positionen E10 bis E14 um 78.637,93 € über dem Planansatz liegen.

 

Durch den Zweckbindungsvermerk 2019 konnten Mehreinnahmen von 47.001,48 € genutzt werden, um die überplanmäßigen Aufwendungen auf 31.636,45 € zu reduzieren.

 

Somit ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 31.636,45 €.

 

Erläuterungen zu den Überschreitungen im Teilhaushalt 02 – Ordnung und Verkehr:

 

Bei den Kosten für die Rückführung von Geflüchteten sowie bei den Dolmetscherkosten wurden bei der Ausländerbehörde auf der Erstaufnahmeeinrichtung Windhof 65.969,59 € mehr aufgewendet als geplant. Durch eine vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz genehmigte Personalaufstockung konnten im Jahr 2019 die geplanten Rückführungen erheblich gesteigert werden. Die Kosten für Rückführungen und die erforderlichen Dolmetscherkosten werden vom Land 1:1 erstattet.

 

Jedoch ist der Landkreis bei der Haushaltsplanung davon ausgegangen, dass er weiterhin für jeden Büroarbeitsplatz eine Erstattung von 5.905 € (bei 6,2 Arbeitsplätzen entspricht dies 36.600 €) erhält.

 

Diese Vereinbarung wurde im September 2019 vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz abgeändert. Danach entfiel rückwirkend zum 01.01.2019 die Sachkostenpauschale von 5.905 € je Büroarbeitsplatz. Somit fehlen in der Haushaltsrechnung 36.000 € an Mehrerträgen um die Mehraufwendungen durch Zweckbindung auszugleichen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

1

0