TOP Ö 6: Unterrichtung über Eilentscheidung im Zusammenhang mit der Corona-Krise
hier: Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten für den Monat April 2020

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Der Kreisvorstand stimmte am 30.03.2020 folgender Eilentscheidung zu:

 

Als Reaktion auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland hat die Landesregierung die Einstellung des regulären Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz bis einschließlich 19.04.2020 verfügt. Nur eine Notbetreuung von Kindern ist noch erlaubt. Dies führt dazu, dass vielfach keine oder nur wenige Kinder in den Kindertagesstätten zu betreuen sind. Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Kusel wurden in der Kalenderwoche 13 insgesamt 36 Kinder im Rahmen der Notversorgung betreut.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz ist mit Vollendung des 2. Lebensjahrs bis zum Schuleintritt der Besuch von Kindertagesstätten beitragsfrei.  Für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren erheben die Träger zur anteiligen Deckung  der Personalkosten einkommensabhängig Beiträge, die vom Jugendamt festzusetzen sind. Um die Eltern in dieser auch finanziell schwierigen Situation zu entlasten, soll zunächst für den Monat April der Elternbeitrag in Kindertagesstätten auch für Kleinkinder nicht erhoben werden.

 

Für das Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen aus Elternbeiträgen für U2-Kinder auf insgesamt 41.110,- € im gesamten Landkreis. Durch die Aussetzung der Elternbeiträge für einen Monat ergibt sich für den Kreis voraussichtlich eine Minderung der Einnahmen in Höhe von 3.500,- Euro.

 

Aufgrund der derzeitigen Regelungen im KitaG ist eine Beteiligung des Landes an solchen Ausfällen nicht vorgesehen. Jedoch ist von den Kommunalen Spitzenverbänden geplant, dies dennoch nochmals gegenüber dem Land zu thematisieren.

 

 

Eilentscheidung:

 

Für die betreuungsfreie Zeit in Kindertagesstätten vom 16. März bis 17. April 2020 werden von den Eltern für den Monat April 2020 keine Kostenbeiträge erhoben.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Eilentscheidung zur Kenntnis.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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