Sitzung: 01.04.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Der Kreisvorstand stimmte am 30.03.2020
folgender Eilentscheidung zu:
Als Reaktion auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in
Deutschland hat die Landesregierung die Einstellung des regulären
Betreuungsangebotes der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz bis
einschließlich 19.04.2020 verfügt. Nur eine Notbetreuung von Kindern ist noch
erlaubt. Dies führt dazu, dass vielfach keine oder nur wenige Kinder in den
Kindertagesstätten zu betreuen sind. Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts
Kusel wurden in der Kalenderwoche 13 insgesamt 36 Kinder im Rahmen der
Notversorgung betreut.
Gemäß § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz ist mit Vollendung des 2.
Lebensjahrs bis zum Schuleintritt der Besuch von Kindertagesstätten
beitragsfrei. Für die Betreuung von
Kindern unter zwei Jahren erheben die Träger zur anteiligen Deckung der Personalkosten einkommensabhängig
Beiträge, die vom Jugendamt festzusetzen sind. Um die Eltern in dieser auch
finanziell schwierigen Situation zu entlasten, soll zunächst für den Monat
April der Elternbeitrag in Kindertagesstätten auch für Kleinkinder nicht
erhoben werden.
Für das Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen aus Elternbeiträgen für
U2-Kinder auf insgesamt 41.110,- € im gesamten Landkreis. Durch die Aussetzung
der Elternbeiträge für einen Monat ergibt sich für den Kreis voraussichtlich
eine Minderung der Einnahmen in Höhe von 3.500,- Euro.
Aufgrund der derzeitigen Regelungen im KitaG ist eine Beteiligung des
Landes an solchen Ausfällen nicht vorgesehen. Jedoch ist von den Kommunalen
Spitzenverbänden geplant, dies dennoch nochmals gegenüber dem Land zu
thematisieren.
Eilentscheidung:
Für die betreuungsfreie Zeit in Kindertagesstätten vom 16. März bis 17.
April 2020 werden von den Eltern für den Monat April 2020 keine Kostenbeiträge
erhoben.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Eilentscheidung zur
Kenntnis.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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