TOP Ö 4: Wahl des Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zu.

 


Nach § 10 der Satzung des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz gehören der Verbandsversammlung für jede Sparkasse und ihren Träger der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse und der Leiter der Verwaltung des Trägers sowie ein Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse, das von der Vertretungskörperschaft des Trägers im Benehmen mit dem Verwaltungsrat gewählt wird, an. Gleichzeitig ist ein(e) Stellvertreter(-in) zu bestimmen (§ 10 Abs. 4 der Satzung).

 

Wenn nach Ablauf der Wahlzeit die Mitglieder noch nicht gewählt werden konnten, gehören die bisherigen Mitglieder der Verbandsversammlung bis zur Wahl der neuen Mitglieder an.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

Folgender Wahlvorschlag wurde eingebracht:

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Sven Eckert

Christoph Lothschütz

 

 

Der Vorsitzende beantragte die offene Abstimmung (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

 

1

 

0