Sitzung: 05.02.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0953/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag zu.
Nach
§ 10 der Satzung des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz gehören der
Verbandsversammlung für jede Sparkasse und ihren Träger der Vorsitzende des
Vorstandes der Sparkasse und der Leiter der Verwaltung des Trägers sowie ein Mitglied des Verwaltungsrates
der Sparkasse, das von der Vertretungskörperschaft des Trägers im Benehmen
mit dem Verwaltungsrat gewählt wird, an. Gleichzeitig ist ein(e)
Stellvertreter(-in) zu bestimmen (§ 10 Abs. 4 der Satzung).
Wenn
nach Ablauf der Wahlzeit die Mitglieder noch nicht gewählt werden konnten, gehören
die bisherigen Mitglieder der Verbandsversammlung bis zur Wahl der neuen
Mitglieder an.
Die
Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels
Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§
33 Abs. 5 LKO).
Folgender
Wahlvorschlag wurde eingebracht:
Mitglied |
Stellvertreter |
Sven
Eckert |
Christoph
Lothschütz |
Der Vorsitzende beantragte die offene Abstimmung (Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
33 |
1 |
0 |