TOP Ö 12: Jahresabschluss Landkreis 2018
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung des Kreisvorstandes

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag

 

a) den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festzustellen und

    (Abstimmungsergebnis: Dafür: 31, Dagegen: 0, Enthaltung: 3)

 

b) dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

    (Abstimmungsergebnis: Dafür: 31, Dagegen: 0, Enthaltung: 3)

 

Der Landrat und der erste Kreisbeigeordnete nahmen nicht an der Beschlussfassung teil. Herr Dr. Oliver Kusch, Kreisbeigeordneter von 2014 bis 2019, hat den Landrat im Haushaltsjahr 2018 nicht vertreten und war daher nicht auszuschließen.


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2018 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2018 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 08.01.2020

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 21.01.2020 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2018, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Der Landrat und der erste Kreisbeigeordnete nahmen im Zuschauerbereich Platz. Der Kreisbeigeordnete Dr. Stefan Spitzer führte erneut den Vorsitz.

 

Herr Dr. Spitzer berichtete über die Vorberatungen und Prüfungen in Rechnungsprüfungs- sowie Kreisausschuss. Anschließend ging er kurz auf die Eckdaten zum Jahresabschluss 2018 ein und Herr Matthias Bachmann, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, berichtete über die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.12.2019 und 21.01.2020. In der Dezembersitzung habe der Ausschuss die Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 geprüft und in der Sitzung im Januar dann den Jahresabschluss 2018. Bezüglich der Prüfungsergebnisse verwies er auf die vorliegenden Prüfungsberichte. Herr Bachmann berichtete weiter, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag empfohlen habe, die Gesamtabschlüsse zur Kenntnis zu nehmen, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

 

0

 

3