Sitzung: 27.01.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 1013/2020
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende die Mitglieder des Kreisausschusses insbesondere über folgende Themen:
hier: Auswertung der Kostenentwicklung im Vergleichszeitraum 1. Halbjahr
2019
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in
seiner Sitzung am 15.03.2017 den Beitritt zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme
der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen
Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a
Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ zur Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017 beschlossen. Die
Einführung der Gesundheitskarte erfolgte aufgrund fehlender Erfahrungswerte
probeweise für ein Jahr. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 13.08.2018
sodann die Weiterführung der elektronischen Gesundheitskarte beschlossen und
die Verwaltung beauftragt, nach dem 31.12.2019 über das Ergebnis einer erneuten
Überprüfung zu berichten.
Die Einführung der Gesundheitskarte erfolgte
bei der für den Landkreis Kusel zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit.
Durch die Einführung der Gesundheitskarte konnten als ein erster Effekt die
Verwaltungsstrukturen verschlankt und Personalkosten in Höhe von rund 35.000
Euro im Jahr (80 % E8/A8) eingespart werden.
Für die Betreuung und Anmeldung der Leistungsberechtigten ist jedoch
nach wie vor ein Mitarbeiter beim Landkreis
im Einsatz, dessen Zeitanteil aufgrund von Standardisierungseffekten
gegenüber der letzten Betrachtung nochmals um 10 % auf nunmehr 10 % seiner
Arbeitskraft reduziert werden konnte.
Der Vergleich mit dem Referenzzeitraum 1. Halbjahr 2017 zeigt
Einsparungen von insgesamt 61.525,76 Euro bzw. 191,67 € pro Person.
Da die Leistungsausgaben für den einzelnen Leistungsempfänger höchst
individuell sind und somit aus dem Vergleich verschiedener Jahre nur schwer Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit gezogen werden können, wurde die
Vergleichsberechnung um die Betrachtung erweitert, welche Kosten im 1. Halbjahr
2019 entstanden wären, wenn die Bearbeitung durch den Landkreis erfolgt wäre.
Vergleicht man diese Werte mit den Kosten, die im 1. Halbjahr 2019 durch die
Bearbeitung mit der Krankenkasse entstanden sind, ergeben sich durch die
externe Bearbeitung (messbare) Einsparungen in Höhe von insgesamt 3.339,22 Euro
bzw. 19,99 € pro Leistungsberechtigten.
Dieser Vergleich zeigt, dass die Leistungsausgaben bei einer
Aufgabenwahrnehmung durch die DAK infolge des Krankenhausmanagements im 1.
Halbjahr mindestens 2.645,27 Euro niedriger sind. Die zusätzlichen Einsparungen
durch die Rabattierung von Arzneimitteln werden dem Landkreis zwar von der
Krankenkasse in gleicher Höhe weitergeben, die genauen finanziellen
Auswirkungen lassen sich jedoch nicht feststellen, da diese vonseiten der DAK
vertraulich behandelt werden. Generell nicht messbar sind die Einsparungen, die
durch die große Erfahrung der gesetzlichen Krankenkasse im Abrechnungsverfahren
erst gar nicht entstanden sind.
Was den Verwaltungskostenanteil betrifft, werden dem Landkreis bei der Bearbeitung durch die Krankenkasse, im
Gegensatz zur eigenen Bearbeitung, bei sog. Hochkostenfällen
85 % der Verwaltungsausgaben vom Land erstattet. Dies
führt bei den Verwaltungsausgaben im Jahr 2019 zu Einsparungen von insgesamt
693,95 Euro.
Unabhängig von der wirtschaftlichen
Betrachtung des Einsatzes der elektronischen Gesundheitskarte bedeutet diese
nicht zuletzt auch für die Leistungsberechtigten eine deutliche Verbesserung,
da direkt medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden kann, ohne zuvor einen
Krankenbehandlungsschein beim Sozialamt beantragen zu müssen. Neben der Entlastung
des Sozialamts, ergibt sich dadurch aber auch eine Entlastung für die
Amtsärzte, welche aufgrund der fehlenden medizinischen Fachexpertise der
Sachbearbeiter bei der Entscheidung über bestimmte Behandlungen hinzugezogen
werden müssten.
Die gute Zusammenarbeit mit der DAK
Gesundheit erfolgt nach wie vor auf Basis der ursprünglich getroffenen
Vereinbarungen und auf Anpassung bzw. Erhöhungen wurde seitens der DAK bisher
verzichtet.
Herr Greiner, Mitarbeiter der
Landesvertretung der DAK Gesundheit, gab einige ergänzende Erläuterungen zu der
Beschlussvorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationen zur Kenntnis. Einwände gegen die vorgetragenen Informationen wurden nicht erhoben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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