Sitzung: 09.12.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0999/2019
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Nachtrag zum Geschäftsbesorgungsvertrag digitaler Endgeräte mit
einer Gültigkeit bis zum 31.12.2030 abzuschließen.
Beschlussvorlage:
Die Autorisierte
Stelle Digitalfunk BOS betreibt in Rheinland-Pfalz das digitale Sprech- und
Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) als Teil des bundesweiten BOS-Digitalfunknetzes.
Mit Einführung des
Digitalfunks BOS wurde aufgrund des Kreisausschuss-Beschlusses vom 22.02.2010
die Projektgruppe Digitalfunk durch den Abschluss eines
Geschäftsbesorgungsvertrages durch den Landkreis Kusel als kommunaler
Aufgabenträger u. a. bevollmächtigt, einen Rahmenvertrag bzgl. der Beschaffung
von Endgeräten auch im Namen und für Rechnung des Landkreises abzuschließen und
die damit verbundene weitergehende Abwicklung zu übernehmen. Dieser
Geschäftsbesorgungsvertrag wurde zum 30.04.2010 auf die Dauer von 10 Jahren
abgeschossen.
Durch den
Rahmenvertrag konnte eine erhöhte Verwaltungseffizienz und Kostenreduzierung
realisiert werden. Gleichzeitig ermöglichte dies auch die Umsetzung
einheitlicher Strukturen auf Ebene des Endgerätemanagements für alle
Aufgabenträger im Bereich der BOS.
Der vorgenannte Geschäftsbesorgungsvertrag
steht nun kurz vorm Laufzeitende.
Um weiterhin die
sich daraus ergebenden Synergien nutzen zu können ist der Abschluss einer
Nachtragsvereinbarung erforderlich.
Mit Abschluss der
Nachtragsvereinbarung sind keine direkten Kosten verbunden. Lediglich die aus
dem Tagesgeschäft heraus bestellte Ware aus dieser Vereinbarung ist zu
bezahlen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |