TOP Ö 7: Digitalfunk BOS
Nachtrag zum Geschäftsversorgungsvertrag digitaler Endgeräte vom 30.04.2010

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachtrag zum Geschäftsbesorgungsvertrag digitaler Endgeräte mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2030 abzuschließen.

 


Beschlussvorlage:

 

Die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS betreibt in Rheinland-Pfalz das digitale Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) als Teil des bundesweiten BOS-Digitalfunknetzes.

 

Mit Einführung des Digitalfunks BOS wurde aufgrund des Kreisausschuss-Beschlusses vom 22.02.2010 die Projektgruppe Digitalfunk durch den Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch den Landkreis Kusel als kommunaler Aufgabenträger u. a. bevollmächtigt, einen Rahmenvertrag bzgl. der Beschaffung von Endgeräten auch im Namen und für Rechnung des Landkreises abzuschließen und die damit verbundene weitergehende Abwicklung zu übernehmen. Dieser Geschäftsbesorgungsvertrag wurde zum 30.04.2010 auf die Dauer von 10 Jahren abgeschossen.

 

Durch den Rahmenvertrag konnte eine erhöhte Verwaltungseffizienz und Kostenreduzierung realisiert werden. Gleichzeitig ermöglichte dies auch die Umsetzung einheitlicher Strukturen auf Ebene des Endgerätemanagements für alle Aufgabenträger im Bereich der BOS.

 

Der vorgenannte Geschäftsbesorgungsvertrag steht nun kurz vorm Laufzeitende.

Um weiterhin die sich daraus ergebenden Synergien nutzen zu können ist der Abschluss einer Nachtragsvereinbarung erforderlich.

 

Mit Abschluss der Nachtragsvereinbarung sind keine direkten Kosten verbunden. Lediglich die aus dem Tagesgeschäft heraus bestellte Ware aus dieser Vereinbarung ist zu bezahlen.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0