TOP Ö 5.2: a) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg / Sand
b) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Altenkirchen
c) Förderung der Erweiterungsmaßnahme der Kindertagesstätte Waldmohr I
d) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Konken

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:


Der Landkreis Kusel gewährt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und kommunale Träger von Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten gemäß § 15 des Kindertagesstättengesetz (KitaG).

 

Die im Verlauf der Jahre 2017 und 2018 eingegangenen Zuschussanträge sollen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landkreises und der geänderten Raumprogrammempfehlung gefördert werden. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2019 mit 602.000 Euro (414.000,- Euro im Ansatz und 188.000,- Euro Ausgaberest aus 2018) sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,- Euro zur Verfügung.

 

  

a)   Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg / Sand

 

 

Die kommunale Kindertagestätte „Kleine Strolche“ in Schönenberg-Kübelberg/Sand war bis zur Umsetzung des Ausbaus eine 4-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen. Aus diesem Grund wurde das Dachgeschoss der Kindertagesstätte zur Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe ausgebaut und ein Teil der Räumlichkeiten im Erdgeschoss umgebaut.

Neu geschaffen wurden: ein Gruppenraum, ein Stillbeschäftigungsraum sowie ein Sanitärbereich für die Kinder mit Wickelmöglichkeit. Im Erdgeschoss wurde ein Materialraum in einen Schlafraum umgewandelt, sowie die Küche und der Essbereich vergrößert.

Die zusätzlich eingerichtete Gruppe befindet sich seit 01.10.2018 in Betrieb.

 

Die Gesamtkosten der An- bzw. Umbaumaßnahme betragen nach Antrag ca. 398.000,00 €.

Neben der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom Land Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 12.04.2019 bewilligt.

 

 

 

 

Förderung der Baukosten:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3  der Kreisrichtlinien:                                  280.922,41 €

abzüglich Landeszuwendung:                                                                                   150.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten:                                                                 130.922,41 €

 

Kreiszuschuss (40%):                                                                                              52.368,96 €

 

 

Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):

 

Der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg wird für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 52.368,96 € bewilligt.


  

b)   Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Altenkirchen

 

Die kommunale Kindertagestätte „Sonnenhügel“ in Altenkirchen ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Altenkirchen. Zum Einzugsgebiet gehört neben der Trägergemeinde noch die Ortsgemeinde Frohnhofen.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im Bereich U3-Betreuung. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine Krippengruppe erweitert.

Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau erweitert, verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand. Durch diese Maßnahme wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der U2-Betreuung Rechnung getragen.

Neu geschaffen werden: ein Gruppenraum, ein Stillbeschäftigungsraum, ein Ruhe-/Schlafraum, ein Personalraum, ein Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeit sowie Umbaumaßnahmen eine behindertengerechte Toilette.

Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist Ende Januar 2020 zu rechnen.

 

Die Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 360.000,00 €.

Neben der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom Land Rheinland-Pfalz bewilligt.

 

Förderung der Baukosten:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3  der Kreisrichtlinien:                                  286.587,20 €

abzüglich Landeszuwendung:                                                                                   150.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten:                                                                 136.587,20 €

 

Kreiszuwendung (40%):                                                                                           54.634,88 €

 

 

Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):

 

Der Ortsgemeinde Altenkirchen wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte „Sonnenhügel“ eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 54.634,88 € bewilligt.

 


  

c)   Förderung der Erweiterungsmaßnahme der Kindertagesstätte Waldmohr I

 

 

Die kommunale Kindertagestätte „Bremer Stadtmusikanten“ in Waldmohr ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Waldmohr.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um zwei Kindergartengruppen erweitert. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau erweitert. Durch diese Maßnahme wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der U2-Betreuung Rechnung getragen.

Neu geschaffen werden: drei Gruppenräume, drei Stillbeschäftigungsräume, zwei Ruhe-/Schlafräume, ein Personalraum, ein Sanitärbereich, eine barrierefreie Toilette, ein WC-Bereich für das Personal, ein Mehrzweckraum, zwei Materialräume sowie ein Wickelbereich.

Im vorliegenden Raumprogramm bestehen aus pädagogischer Sicht einige Defizite, welche mit der Maßnahme kompensiert werden. Folglich besteht durch die Maßnahme ein hoher Raumbedarf. Beispielsweise ist der 3. Gruppenraum samt Nebenraum erforderlich, da durch die Anbindung und entsprechende Umstrukturierungen ein solcher im Bestandsgebäude verloren geht.

Mit Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist in der ersten Jahreshälfte 2020 zu rechnen.

 

Die Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 1.689.391,75 €.

Neben der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 300.000,- € vom Land Rheinland-Pfalz bewilligt.

 

Förderung der Baukosten:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3  der Kreisrichtlinien:                               1.145.312,27 €

abzüglich Landeszuwendung:                                                                                   300.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten:                                                                 845.312,27 €

 

Kreiszuwendung (40%):                                                                                         338.124,91 €

 

 

Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):

 

Der Ortsgemeinde Waldmohr wird für die Erweiterungsmaßnahme zur Einrichtung zweier zusätzlicher Gruppen in der Kindertagesstätte „Bremer Stadtmusikanten“ eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 338.124,91 € bewilligt.

 


 

 

  

d)   Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte Konken

 

 

Die kommunale Kindertagestätte in Konken ist eine 4-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Zum Einzugsgebiet gehören die Ortsgemeinden Konken, Albessen, Ehweiler, Herchweiler, Schellweiler und Selchenbach.

Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im U3-Bereich. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine Krippengruppe erweitert. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau erweitert, verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand. Durch diese Maßnahme wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der U2-Betreuung Rechnung getragen.

Neu geschaffen werden: zwei Gruppenräume, zwei Stillbeschäftigungsräume, zwei Ruhe-/Schlafräume, ein  Sanitärbereich für Kinder, ein separater Wickelbereich, ein Personalraum sowie ein Leitungsbüro. Des Weiteren wird durch Umbaumaßnahmen die Küche vergrößert und ein großer Mensabereich entsteht.

Aufgrund der Anbindung an das Bestandsgebäude wurde es erforderlich zwei zusätzliche Gruppen- und Nebenräume anzubauen.

Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist Mitte 2020 zu rechnen.

 

Die Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 1.025.244,00 €.

Neben der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom Land Rheinland-Pfalz bewilligt.

 

Förderung der Baukosten:

 

Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3  der Kreisrichtlinien:                                  726.781,38 €

abzüglich Landeszuwendung:                                                                                   150.000,00 €

verbleibende zuwendungsfähige Kosten:                                                                 576.781,38 €

 

Kreiszuwendung (40%):                                                                                         230.712,55 €

 

Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):

 

Der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte Konken eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 230.712,55 € bewilligt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0