Sitzung: 09.12.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0998/2019
Beschluss:
Der Landkreis Kusel
gewährt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und
kommunale Träger von Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten
gemäß § 15 des Kindertagesstättengesetz (KitaG).
Die im Verlauf der Jahre 2017 und 2018 eingegangenen Zuschussanträge sollen
unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landkreises und der geänderten
Raumprogrammempfehlung gefördert werden. Die erforderlichen Mittel stehen im
Haushalt 2019 mit 602.000 Euro (414.000,- Euro im Ansatz und 188.000,- Euro
Ausgaberest aus 2018) sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
300.000,- Euro zur Verfügung.
a) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der
Kindertagesstätte Schönenberg-Kübelberg / Sand
Die kommunale Kindertagestätte „Kleine Strolche“ in
Schönenberg-Kübelberg/Sand war bis zur Umsetzung des Ausbaus eine 4-gruppige
Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde
Schönenberg-Kübelberg.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den
nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen. Aus diesem Grund wurde
das Dachgeschoss der Kindertagesstätte zur Einrichtung einer zusätzlichen
Kindergartengruppe ausgebaut und ein Teil der Räumlichkeiten im Erdgeschoss
umgebaut.
Neu geschaffen wurden: ein Gruppenraum, ein
Stillbeschäftigungsraum sowie ein Sanitärbereich für die Kinder mit
Wickelmöglichkeit. Im Erdgeschoss wurde ein Materialraum in einen Schlafraum
umgewandelt, sowie die Küche und der Essbereich vergrößert.
Die zusätzlich eingerichtete Gruppe befindet sich
seit 01.10.2018 in Betrieb.
Die
Gesamtkosten der An- bzw. Umbaumaßnahme betragen nach Antrag ca. 398.000,00 €.
Neben
der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom
Land Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 12.04.2019 bewilligt.
Förderung der Baukosten:
Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3 der Kreisrichtlinien: 280.922,41
€
abzüglich Landeszuwendung: 150.000,00
€
verbleibende zuwendungsfähige Kosten: 130.922,41
€
Kreiszuschuss (40%): 52.368,96
€
Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür:
10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):
Der
Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg wird für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme
zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte „Kleine
Strolche“ eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 52.368,96 € bewilligt.
b) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der
Kindertagesstätte Altenkirchen
Die kommunale Kindertagestätte „Sonnenhügel“ in Altenkirchen
ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Altenkirchen.
Zum Einzugsgebiet gehört neben der Trägergemeinde noch die Ortsgemeinde
Frohnhofen.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den
nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im Bereich
U3-Betreuung. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine
Krippengruppe erweitert.
Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch
einen Anbau erweitert, verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand. Durch diese
Maßnahme wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur
Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der
U2-Betreuung Rechnung getragen.
Neu geschaffen werden: ein Gruppenraum, ein
Stillbeschäftigungsraum, ein Ruhe-/Schlafraum, ein Personalraum, ein
Sanitärbereich mit Wickelmöglichkeit sowie Umbaumaßnahmen eine
behindertengerechte Toilette.
Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist Ende Januar
2020 zu rechnen.
Die
Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 360.000,00 €.
Neben
der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom
Land Rheinland-Pfalz bewilligt.
Förderung der Baukosten:
Zuwendungsfähige
Kosten nach Nr. 1.3 der
Kreisrichtlinien: 286.587,20
€
abzüglich Landeszuwendung: 150.000,00
€
verbleibende
zuwendungsfähige Kosten: 136.587,20
€
Kreiszuwendung (40%): 54.634,88
€
Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür:
10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):
Der
Ortsgemeinde Altenkirchen wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur
Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte „Sonnenhügel“
eine Zuwendung des Landkreises in Höhe von 54.634,88 € bewilligt.
c)
Förderung der Erweiterungsmaßnahme der
Kindertagesstätte Waldmohr I
Die kommunale Kindertagestätte „Bremer Stadtmusikanten“
in Waldmohr ist eine 3-gruppige Einrichtung und steht in der Trägerschaft der
Ortsgemeinde Waldmohr.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den
nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen. Daher wird die Kita in Abstimmung
mit der Bedarfsplanung um zwei Kindergartengruppen erweitert. Zu diesem Zweck
wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau erweitert. Durch diese Maßnahme
wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur
Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der
U2-Betreuung Rechnung getragen.
Neu geschaffen werden: drei Gruppenräume, drei
Stillbeschäftigungsräume, zwei Ruhe-/Schlafräume, ein Personalraum, ein
Sanitärbereich, eine barrierefreie Toilette, ein WC-Bereich für das Personal,
ein Mehrzweckraum, zwei Materialräume sowie ein Wickelbereich.
Im vorliegenden Raumprogramm bestehen aus
pädagogischer Sicht einige Defizite, welche mit der Maßnahme kompensiert
werden. Folglich besteht durch die Maßnahme ein hoher Raumbedarf.
Beispielsweise ist der 3. Gruppenraum samt Nebenraum erforderlich, da durch die
Anbindung und entsprechende Umstrukturierungen ein solcher im Bestandsgebäude
verloren geht.
Mit Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist in der
ersten Jahreshälfte 2020 zu rechnen.
Die
Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 1.689.391,75 €.
Neben
der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 300.000,- € vom
Land Rheinland-Pfalz bewilligt.
Förderung der Baukosten:
Zuwendungsfähige
Kosten nach Nr. 1.3 der
Kreisrichtlinien: 1.145.312,27
€
abzüglich
Landeszuwendung: 300.000,00
€
verbleibende
zuwendungsfähige Kosten: 845.312,27
€
Kreiszuwendung (40%): 338.124,91
€
Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür:
10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):
Der
Ortsgemeinde Waldmohr wird für die Erweiterungsmaßnahme zur Einrichtung zweier
zusätzlicher Gruppen in der Kindertagesstätte „Bremer Stadtmusikanten“ eine Zuwendung
des Landkreises in Höhe von 338.124,91 € bewilligt.
d) Förderung der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der
Kindertagesstätte Konken
Die kommunale Kindertagestätte in Konken ist eine 4-gruppige
Einrichtung und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.
Zum Einzugsgebiet gehören die Ortsgemeinden Konken, Albessen, Ehweiler,
Herchweiler, Schellweiler und Selchenbach.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den
nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im
U3-Bereich. Daher wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine
Krippengruppe erweitert. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen
Anbau erweitert, verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand. Durch diese Maßnahme
wird den Anforderungen durch die Kita-Novelle (Angebot zur
Übermittags-Betreuung für alle Kinder) sowie der Entwicklung im Bereich der
U2-Betreuung Rechnung getragen.
Neu geschaffen werden: zwei Gruppenräume, zwei
Stillbeschäftigungsräume, zwei Ruhe-/Schlafräume, ein Sanitärbereich für
Kinder, ein separater Wickelbereich, ein Personalraum sowie ein Leitungsbüro.
Des Weiteren wird durch Umbaumaßnahmen die Küche vergrößert und ein großer
Mensabereich entsteht.
Aufgrund der Anbindung an das Bestandsgebäude wurde es
erforderlich zwei zusätzliche Gruppen- und Nebenräume anzubauen.
Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist Mitte 2020 zu
rechnen.
Die
Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen ca. 1.025.244,00 €.
Neben
der beantragten Kreiszuwendung wurden Fördermittel in Höhe von 150.000,- € vom
Land Rheinland-Pfalz bewilligt.
Förderung der Baukosten:
Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3
der Kreisrichtlinien: 726.781,38
€
abzüglich Landeszuwendung: 150.000,00
€
verbleibende zuwendungsfähige Kosten: 576.781,38
€
Kreiszuwendung (40%): 230.712,55
€
Beschluss (Abstimmungsergebnis: Dafür:
10, Dagegen: 0, Enthaltung: 0):
Der Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur Einrichtung
einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte Konken eine Zuwendung des
Landkreises in Höhe von 230.712,55 € bewilligt.
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