Sitzung: 09.12.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0993/2019
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag der Übernahme des Draisinenbetriebs vom
Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland durch den Landkreis Kusel
zuzustimmen. Sämtliche durch die Übernahme entstehenden Kosten trägt der
Landkreis Kusel.
Der Landkreis Kusel
ist Eigentümer der Draisinenstrecke zwischen Altenglan und Staudernheim. Diese
wird momentan durch den Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland betrieben,
wobei das dafür benötigte Personal aus dem Hausmeisterpool des Landkreises
gestellt wird.
Bei der Verteilung
des Eigenkapitals auf die einzelnen Verbandsmitglieder des
Fremdenverkehrszweckverbands Pfälzer Bergland wird das Eigenkapital des
Draisinenbetriebes ausschließlich dem Landkreis Kusel zugerechnet.
Im Jahr 2020 sind an
der Strecke, insb. bei den Brückenbauwerken, mehrere Sanierungsmaßnahmen
notwendig, welche der Landkreis Kusel als Eigentümer zu tragen hat. Da der
Landkreis in diesem Bereich momentan nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wären
die durch die Sanierungsmaßnahmen anfallenden Kosten inkl. Umsatzsteuer zu
entrichten. Aus diesem Grund ist seitens des Landkreises angedacht, den
Draisinenbetrieb vom Fremdenverkehrs-zweckverband zu übernehmen.
Bei der Übernahme
des Draisinenbetriebs handelt es sich um die Wahrnehmung einer neuen freiwilligen
Leistung, welche aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises von der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier kritisch gesehen wird. Eine
Übernahme ist nur möglich, wenn durch diese die Haushaltssituation des
Landkreises nicht verschlechtert wird. Mit Schreiben vom 31.07.2018 teilte der
Landkreis der ADD mit, dass durch die Übernahme des Draisinenbetriebs mit einer
Verbesserung des Haushaltsergebnisses von ca. 50.000 € gerechnet wird.
Weiterhin werden bei größeren Baumaßnahmen (z.B. Brückensanierungen), welche
der Landkreis Kusel als Eigentümer der Strecke zu tragen hat,
Kosteneinsparungen durch die entstehende Vorsteuersteuerabzugsberechtigung
erwartet.
Eine
Personalkostensteigerung wird ebenfalls nicht erwartet da der Landkreis bereits
das an der Strecke benötigte Personal stellt.
Mit Schreiben vom
22.08.2018 teilte die ADD dem Landkreis mit, dass sie unter der Voraussetzung,
dass sie Übernahme des Draisinenbetriebes wirtschaftliche Vorteile für den
Kreishaushalt zur Folge hat, keine Bedenken gegen die Übernahme erhebt.
Durch die Übernahme
entstehen einmalige Kosten (Notargebühren sowie Steuerberatungskosten) welche
durch den Landkreis zu tragen sind.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |