TOP Ö 2: Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistages
hier: Übernahme des Draisinenbetriebs durch den Landkreis Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag der Übernahme des Draisinenbetriebs vom Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland durch den Landkreis Kusel zuzustimmen. Sämtliche durch die Übernahme entstehenden Kosten trägt der Landkreis Kusel.


Der Landkreis Kusel ist Eigentümer der Draisinenstrecke zwischen Altenglan und Staudernheim. Diese wird momentan durch den Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland betrieben, wobei das dafür benötigte Personal aus dem Hausmeisterpool des Landkreises gestellt wird.

 

Bei der Verteilung des Eigenkapitals auf die einzelnen Verbandsmitglieder des Fremdenverkehrszweckverbands Pfälzer Bergland wird das Eigenkapital des Draisinenbetriebes ausschließlich dem Landkreis Kusel zugerechnet.

 

Im Jahr 2020 sind an der Strecke, insb. bei den Brückenbauwerken, mehrere Sanierungsmaßnahmen notwendig, welche der Landkreis Kusel als Eigentümer zu tragen hat. Da der Landkreis in diesem Bereich momentan nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wären die durch die Sanierungsmaßnahmen anfallenden Kosten inkl. Umsatzsteuer zu entrichten. Aus diesem Grund ist seitens des Landkreises angedacht, den Draisinenbetrieb vom Fremdenverkehrs-zweckverband zu übernehmen.

 

Bei der Übernahme des Draisinenbetriebs handelt es sich um die Wahrnehmung einer neuen freiwilligen Leistung, welche aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier kritisch gesehen wird. Eine Übernahme ist nur möglich, wenn durch diese die Haushaltssituation des Landkreises nicht verschlechtert wird. Mit Schreiben vom 31.07.2018 teilte der Landkreis der ADD mit, dass durch die Übernahme des Draisinenbetriebs mit einer Verbesserung des Haushaltsergebnisses von ca. 50.000 € gerechnet wird. Weiterhin werden bei größeren Baumaßnahmen (z.B. Brückensanierungen), welche der Landkreis Kusel als Eigentümer der Strecke zu tragen hat, Kosteneinsparungen durch die entstehende Vorsteuersteuerabzugsberechtigung erwartet.

 

Eine Personalkostensteigerung wird ebenfalls nicht erwartet da der Landkreis bereits das an der Strecke benötigte Personal stellt.

 

Mit Schreiben vom 22.08.2018 teilte die ADD dem Landkreis mit, dass sie unter der Voraussetzung, dass sie Übernahme des Draisinenbetriebes wirtschaftliche Vorteile für den Kreishaushalt zur Folge hat, keine Bedenken gegen die Übernahme erhebt.

 

Durch die Übernahme entstehen einmalige Kosten (Notargebühren sowie Steuerberatungskosten) welche durch den Landkreis zu tragen sind.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0