TOP Ö 20: Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zu.


Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz entsendet der Landkreis Kusel neben dem Landrat drei Vertreter in die Hauptversammlung sowie zusätzlich je angefangene 100.000 Kreiseinwohner einen weiteren Vertreter. Die vier Vertreter des Landkreises - mit Ausnahme des Landrates - sind jeweils für eine Wahlperiode des Kreistags von diesem nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

 

Für die Stellvertretung des Landrats gilt die Landkreisordnung; für die übrigen Vertreter in der Hauptversammlung sind Stellvertreter zu bestimmen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

Wahlvorschläge Hauptversammlung des Landkreistages RLP

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Horst Flesch

Jürgen Kreischer

2

CDU

Sebastian Borger

Tobias Weber

3

FWG

Helge Schwab

Olaf Radolak

4

AfD

Jürgen Neu

Klaus Umlauff

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0