Sitzung: 09.10.2019 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0937/2019/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses
beschließt der Kreistag, den Haushaltsüberschreitungen gemäß § 100 GemO in Höhe
von 447.024,39 € zuzustimmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2018 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 447.024,39 € bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Diese entfallen komplett auf den
Ergebnishaushalt. Diese Überschreitungen in Höhe von 447.024,39 € belaufen sich
auf 0,34% der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes (131.977.788 €). Im
Rahmen des endgültigen Jahresabschlusses wurden Einsparungen bei anderen
Aufwendungen erzielt wurden um diese Haushaltsüberschreitungen abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder
Bedeutung erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3
Ziffer 2. der Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung über-
und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im
jeweiligen Einzelfall dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Insoweit bedürfen diese Haushaltsüberschreitungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen in Höhe von 447.024,39
€ der Zustimmung des Kreistages.
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wurden durch Vermerk im Haushaltsplan für gegenseitig
deckungsfähig erklärt (großer Deckungskreis). An Personalaufwendungen 2018
waren im Plan 20.054.084 € und an Versorgungsaufwendungen 1.643.668 €
vorgesehen.
Beim
Haushaltsvollzug wurden Personalaufwendungen von 20.368.899,44 € und
Versorgungsaufwendungen von 1.775.876,95 € verbucht. Die Personalaufwendungen
wurden somit um 314.815,44 € und die Versorgungsaufwendungen um 132.208,95 €
überschritten. Per Saldo ergibt dies eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 447.024,39 €.
Erläuterungen zu den Personal- und
Versorgungsaufwendungen:
Die Personal- und
Versorgungsaufwendungen, lassen sich in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame
Kosten unterteilen:
Bezeichnung |
Plan (EURO) |
Ist (EURO) |
Differenz (EURO) |
zahlungswirksame Aufwendungen |
19.573.603 |
19.801.353,53 |
227.750,53 |
nicht zahlungswirksame Aufwendungen - Zuführungen zu Rückstellungen - |
2.124.149 |
2.343.422,86 |
219.273,86 |
Summe |
21.697.752
|
22.144.776,39 |
447.024,39
|
Die Verschlechterungen von insgesamt 228
TEURO bei den zahlungswirksamen
Personalkosten, die sich auch in der Finanzrechnung wiederspiegeln, beruhen im
Wesentlichen aus folgenden Positionen:
Bei den
Aufwendungen für die Zusatzversorgung und den Sozialversicherungsbeiträgen für
Arbeitnehmer mussten ca. 134 TEURO mehr aufgewandt werden als veranschlagt.
Dies resultiert teils aus der Gewährung von Altersteilzeit. In diesen Fällen
muss der Arbeitgeber zusätzlich 40 v. H. der Beitragsanteile der
Rentenversicherung und Zusatzversorgung tragen. Weiterhin kam es im Jahr 2018
zu Nachversicherungen und Nachverbeitragungen bei der Zusatzversorgung und den
Sozialversicherungen. Im Bereich der Versorgungsaufwendungen für Beamte mussten
132 TEURO mehr ausgezahlt werden, da drei Pensionäre, welche vorher durch die
Solidargemeinschaft gezahlt wurden nunmehr durch den Landkreis zu tragen sind.
Bei den Beihilfen mussten ebenfalls 63 TEURO mehr aufgewendet werden. Durch die
Durchführung von Integrationskursen durch die KVHS des Landkreises sind
Mehraufwendungen bei den Vergütungen für Honorarkräfte i.H.v. 39 TEURO
entstanden. Hier stehen jedoch Mehreinnahmen durch Kostenerstattungen vom Bund
entgegen. Im Gegenzug konnten bei den Dienstbezügen der Beamten aufgrund von
vorzeitigen Pensionierungen zweier Beamter auf Antrag, ohne direkte
Wiederbesetzung der Stellen, 82 TEURO eingespart werden. Weiterhin wurden bei
den Maßnahmen für Landzeitarbeitslose und Flüchtlingsintegration 46 TEURO
eingespart, da diese nur teilweise bzw. nicht besetzt waren. Bei den Kosten von
ehrenamtlichen Bediensteten wurden 16 TEURO weniger aufgewandt, da im Vergleich
zum Vorjahr weniger Vertretungen des Landrates abgerechnet wurden.
Die
Verschlechterung bei den nicht
zahlungswirksamen Personalkosten von 219
TEURO resultiert aus Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den
Personalrückstellungen:
Bei den Beihilfe-
und Pensionsrückstellungen mussten 219
TEURO mehr an Zuführungen aufgewendet werden als veranschlagt. Dies ist auf
mehrere einmalige Sondereffekte zurückzuführen:
a) Rund 414 TEURO mussten zusätzlich den Rückstellungen zugeführt werden, da im
Jahr 2018 ein Beamter aufgrund Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand
versetzt werden musste.
b) Bedingt durch
den Landratswechsel ist ein Mehraufwand von rd. 168 TEURO angefallen.
c) Durch das
Ausscheiden von drei Beamten wurde der Aufwand um 177 TEURO verringert.
Ohne diese Sondereffekte hätten bei den Rückstellungen 186 TEURO weniger als
veranschlagt zugeführt werden müssen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
27 |
3 |
0 |