Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zu.


Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKoKu) besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 4 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Landrat des Landkreises Kusel als Vorsitzenden kraft Amtes und

3 Mitgliedern die vom Kreistag des Landkreises Kusel widerruflich entsandt werden

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

Die Grundsätze der Wahl von Mitgliedern in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

Wahlvorschläge Aufsichtsrat IKOKU GmbH

Mitglied

1

SPD

Ute Lauer

2

CDU

Armin Blon

3

FWG/AfD

Margot Schillo


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0