TOP Ö 16: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zu.

 


Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKoKu) besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 4 Personen. Dieser setzt sich zusammen aus dem Landrat des Landkreises Kusel als Vorsitzenden kraft Amtes und

3 Mitgliedern die vom Kreistag des Landkreises Kusel widerruflich entsandt werden

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl von Mitgliedern in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

Wahlvorschläge Aufsichtsrat IKOKU GmbH

Mitglied

1

SPD

Ute Lauer

2

CDU

Armin Blon

3

FWG/AfD

Margot Schillo

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0