TOP Ö 4: Nachwahl von Ausschussmitgliedern, hier: Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den von der SPD-Fraktion eingebrachten Wahlvorschlag zur Wahl des Mitgliedes des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses an.

 


Nachdem Herr Jürgen Conrad mit Schreiben vom 23.05.2012 sein Kreistagsmandat niedergelegt hat, scheidet er zugleich auch aus den Ausschüssen aus, in die er als Kreistagsmitglied gewählt wurde (VV Nr. 5 zu § 39 LKO). Somit ist eine Ersatzperson für den Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zu wählen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag geregelt. Das Mitglied wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion durch Mehrheitswahl gewählt. Als Ersatzperson hat die SPD-Fraktion Herrn Axel Müller vorgeschlagen.

 

 

Der Vorsitzende beantragte, die Wahlen nicht geheim, sondern offen durchzuführen. Der Kreistag stimmte dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig zu. Sodann wurde über den Wahlvorschlag abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

30

0

0