TOP Ö 11: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel zu und bestätigt den Wahlvorschlag der Sparkassenmitarbeiter.

 


Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreisparkasse Kusel vom 01.08.2014 in Verbindung mit den §§ 5 u. 6 des Sparkassengesetzes vom 01.04.1982 (GVBl. S. 113) besteht der Verwaltungsrat aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun weiteren Mitgliedern, sowie 5 Sparkassenmitarbeitern.

 

A) Wahl der neun weiteren Mitglieder

 

Die neun weiteren Mitglieder werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Für jedes vom Kreistag zu wählende Mitglied des Verwaltungsrats ist ein Stellvertreter zu bestimmen. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Verwaltungsrats im Amt.

 

Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 SpkG müssen die weiteren Vertreter nicht der Vertretung des Einrichtungsgewährträgers angehören. Die Vertretungen der Gewährträger dürfen zu Verwaltungsratsmitgliedern Personen wählen, die wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, persönlich geeignet und bereit sind, die Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu fördern. Sie sollen verschiedenen Berufen angehören.

 

Nach § 5 Abs. 3 Sparkassengesetz sind von der Wahl ausgeschlossen:

 

1.            Personen, die nicht der Vertretung einer Gebietskörperschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse angehören können, sowie Sparkassenmitarbeiter,

 

2.         Personen, die an mit der Sparkasse im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt, Mitglieder deren Organe oder bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind; die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag des Betroffenen Ausnahmen zulassen, soweit die Gefahr einer Interessenkollision nicht zu besorgen ist.

 

Die Aufgaben des Verwaltungsrates der Kreissparkasse sind in § 8 des Sparkassengesetzes normiert.

 

Wahlvorschläge Verwaltungsrat Kreissparkasse Kusel

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Dieter Schnitzer

Max Aulenbacher

2

SPD

Gerd Rudolph

Charlotte Jentsch

3

SPD

Ute Lauer

Hans-Ludwig Altes

4

CDU

Christoph Lothschütz

Sandra Geyer-Altenkirch

5

CDU

Sven Eckert

Kurt Droll-Mosel

6

FDP/CDU

Peter Jakob

Sebastian Borger

7

FWG

Helge Schwab

Olaf Radolak

8

AfD

Jürgen Neu

Alwin Zimmer

9

GRÜNE

Dr. Wolfgang Frey

Christine Fauß

 

 

B) Wahl der Sparkassenmitarbeiter

 

Mit Wirkung vom 01.07.2009 wurde das Stimmrecht der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpkG eingeführt. Außerdem wurde in § 6 a Abs. 1 SpkG für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpkG ein zweistufiges Wahlverfahren (sog. Doppelwahlverfahren) vorgesehen. Danach bedürfen die seitens der Beschäftigten Vorgeschlagenen (erste Stufe) nach § 6 a Abs. 1 Satz 3 SpkG der Bestätigung durch Wahl des Kreistags (zweite Stufe). Hierdurch soll dem Erfordernis einer hinreichenden demokratischen Legitimation durch die Vertretung des Trägers Rechnung getragen werden. Die Bestätigungswahl ist im neu eingeführten § 16 a SpkWO-M geregelt.

 

Vorschlagsliste für die Bestätigungswahl

 

 

Mitglieder

Stellvertreter

Klaus Korb

Janine Peifer

Tim Petermann

Stefan Klein

Armin Blon

Torsten Arnold

Frank Aulenbacher

Mike Decker

Gabi Wild

Ute Steinhauer

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0