Sitzung: 09.10.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0952/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kusel zu und
bestätigt den Wahlvorschlag der Sparkassenmitarbeiter.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreisparkasse Kusel vom 01.08.2014 in Verbindung mit den §§ 5 u. 6 des Sparkassengesetzes vom 01.04.1982 (GVBl. S. 113) besteht der Verwaltungsrat aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun weiteren Mitgliedern, sowie 5 Sparkassenmitarbeitern.
A) Wahl der neun
weiteren Mitglieder
Die neun weiteren Mitglieder werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Für jedes vom Kreistag zu wählende Mitglied des Verwaltungsrats ist ein Stellvertreter zu bestimmen. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Verwaltungsrats im Amt.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 SpkG müssen die weiteren Vertreter nicht der Vertretung des Einrichtungsgewährträgers angehören. Die Vertretungen der Gewährträger dürfen zu Verwaltungsratsmitgliedern Personen wählen, die wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, persönlich geeignet und bereit sind, die Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu fördern. Sie sollen verschiedenen Berufen angehören.
Nach § 5 Abs. 3 Sparkassengesetz sind von der Wahl ausgeschlossen:
1. Personen, die nicht der Vertretung einer Gebietskörperschaft im Geschäftsgebiet der Sparkasse angehören können, sowie Sparkassenmitarbeiter,
2. Personen, die an mit der Sparkasse im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt, Mitglieder deren Organe oder bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind; die Aufsichtsbehörde kann auf Antrag des Betroffenen Ausnahmen zulassen, soweit die Gefahr einer Interessenkollision nicht zu besorgen ist.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates der Kreissparkasse sind in § 8 des Sparkassengesetzes normiert.
Wahlvorschläge
Verwaltungsrat Kreissparkasse Kusel |
|||
Mitglied |
Stellvertreter |
||
1 |
SPD |
Dieter Schnitzer |
Max Aulenbacher |
2 |
SPD |
Gerd Rudolph |
Charlotte Jentsch |
3 |
SPD |
Ute Lauer |
Hans-Ludwig Altes |
4 |
CDU |
Christoph Lothschütz |
Sandra Geyer-Altenkirch |
5 |
CDU |
Sven Eckert |
Kurt Droll-Mosel |
6 |
FDP/CDU |
Peter Jakob |
Sebastian Borger |
7 |
FWG |
Helge Schwab |
Olaf Radolak |
8 |
AfD |
Jürgen Neu |
Alwin Zimmer |
9 |
GRÜNE |
Dr. Wolfgang Frey |
Christine Fauß |
B) Wahl der
Sparkassenmitarbeiter
Mit
Wirkung vom 01.07.2009 wurde das Stimmrecht der Verwaltungsratsmitglieder der
Sparkassen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpkG eingeführt. Außerdem wurde in § 6
a Abs. 1 SpkG für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nach § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 SpkG ein zweistufiges Wahlverfahren (sog. Doppelwahlverfahren)
vorgesehen. Danach bedürfen die seitens der Beschäftigten Vorgeschlagenen
(erste Stufe) nach § 6 a Abs. 1 Satz 3 SpkG der Bestätigung durch Wahl des
Kreistags (zweite Stufe). Hierdurch soll dem Erfordernis einer hinreichenden
demokratischen Legitimation durch die Vertretung des Trägers Rechnung getragen
werden. Die Bestätigungswahl ist im neu eingeführten § 16 a SpkWO-M geregelt.
Vorschlagsliste für die Bestätigungswahl
Mitglieder |
Stellvertreter |
Klaus Korb |
Janine Peifer |
Tim Petermann |
Stefan Klein |
Armin Blon |
Torsten Arnold |
Frank Aulenbacher |
Mike Decker |
Gabi Wild |
Ute Steinhauer |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |