TOP Ö 9: Wahl der Mitglieder des Abfallwirtschaftsausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Wahlvorschlag zu.


Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern.

 

Zu den Aufgaben des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses gehört die Vorberatung wichtiger umweltbedeutsamer Angelegenheiten des Landkreises. Neben der Beschlussempfehlung gegenüber dem Kreisausschuss im Zusammenhang mit der Verleihung des Umweltpreises des Landkreises befasst sich der Ausschuss insbesondere mit der Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts.

 

Die Grundsätze für die Wahl des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

Wahlvorschläge Abfallwirtschaftsausschuss

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Ute Lauer

Gerd Rudolph

2

SPD

Lutz Bockhorn

Dieter Schnitzer

3

SPD

Daniel Fehrenz

Matthias Bachmann

4

CDU

Sven Eckert

Tobias Weber

5

CDU

Anna-Maria Woll

Lydia Fischer

6

CDU

Harald Leixner

Thomas Wolf

7

FWG

Herwart Dilly

Olaf Radolak

8

AfD

Alwin Zimmer

Karl Kreutzer

9

GRÜNE

Dr. Wolfgang Frey

Christine Fauß

10

FDP

Peter Jakob

Klaus Mittelstaedt

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0