Sitzung: 09.10.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0949/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Wahlvorschlag zu.
Als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der Landkreis einen
Jugendhilfeausschuss einzurichten. Soweit das Achte Buch Sozialgesetzbuch und
das AGKJHG nichts anderes bestimmen, gelten für den Jugendhilfeausschuss die
Bestimmungen der Landkreisordnung entsprechend.
Nach
§ 4 der Satzung für das Kreisjugendamt vom 23.12.1994 besteht der Jugendhilfeausschuss
aus 10 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern.
Im
Jugendhilfeausschuss sollen Frauen und Männer gleichmäßig vertreten sein. Die
vorschlags- und entsendungsberechtigten Stellen sollen verstärkt Frauen
benennen (§ 4 Abs. 2 AGKJHG).
A) Stimmberechtigte Mitglieder
Stimmberechtigte
Mitglieder sind:
1. der Landrat oder dessen
ständiger Vertreter,
2. 5 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene
Frauen und Männer,
3. 2 Personen, die auf Vorschlag der als
Träger der Jugendhilfe anerkannten Jugendverbände gewählt werden und
4. 2 Personen, die auf Vorschlag der
sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden.
Die
unter Ziffer 2 bezeichneten Mitglieder werden auf Vorschlag der im Kreistag
vertretenen politischen Gruppen gewählt. § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für
den Kreistag gilt entsprechend.
Die
übrigen stimmberechtigten Mitglieder (Vertreter der Jugendverbände bzw. der
sonstigen Träger der freien Jugendhilfe) sind nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl zu wählen
(§
28 Abs. 9 der Geschäftsordnung für den Kreistag).
Für
jedes zu wählende stimmberechtigte Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied
zu wählen. Die nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten und
stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder müssen ihren Wohnsitz im Bezirk
des örtlichen Trägers oder eines unmittelbar benachbarten örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe haben (§ 5 AGKJHG).
Das
vorsitzende Mitglied und das stellvertretende vorsitzende Mitglied werden von
den stimmberechtigten Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt (§ 5 AGKJHG).
B) Beratende Mitglieder
Neben
den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende beratende
Mitglieder an:
1.
Leiter(-in) der Verwaltung des Jugendamts
2.
Beauftragte(r) für Jugendsachen der Polizei
3.
ein(e) Richter(-in) des Familien-, Vormundschafts- oder Jugendgerichts
4.
ein(e) Vertreter(-in) des Arbeitsamtes
5.
ein(e) Lehrer(-in)
6.
eine Fachkraft des Gesundheitsamtes
7.
eine kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
8.
ein(e) Vertreter(-in) der Interessen ausländischer junger Menschen
9.
eine weitere Fachkraft des Jugendamt
10.
ein(e) Vertreter(-in) des Kreisjugendringes
11.
ein(e) Vertreter(-in) der evangelischen Kirche
12.
ein(e) Vertreter(-in) der katholischen Kirche
13.
ein(e) Vertreter(-in) der jüdischen Kultusgemeinde
14. zwei Personen der Verbandsgemeinden
15.
ein(e) Vertreter(in) der gewählten
Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten.
Gemäß
der Satzung des Landkreises Kusel für das Jugendamt werden die Vertreter(innen)
der Verbandsgemeinden sowie der/des Vertreterin/Vertreters der gewählten Elternvertretungen
der Kinder in Kindertagesstätten ebenfalls nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl vom Kreistag gewählt. Die jeweiligen Personen sowie deren
Stellvertreter werden bis zur Kreistagssitzung benannt.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
Wahlvorschläge
Jugendhilfeausschuss |
||
Mitglied |
Stellvertreter |
|
SPD |
Inge Lütz |
Daniel Fehrenz |
CDU |
Johannes Huber |
Markus Arnold |
FWG |
Margot Schillo |
Matthias Doll |
AfD |
Marco Staudt |
Isabel Rübel |
Grüne |
Bastian Drumm |
Heidrun Rühmann |
anerkannte Jugendverbände |
Petra Seibert |
Kai Schmeiser |
Daniel Größl |
Daniel Fehrentz |
|
freie Jugend-verbände |
Harald Luft |
Martina Antes-Lauder |
Maximilian Helmholz |
Timo Schneider |
|
Verbands-gemeinden |
Ralf Spacky |
Hagen Paulus |
Annette Junkes |
Wolfgang Weber |
|
Elternvertretungen der Kinder in Kindertagesstätten |
Holger Huber |
Anne Rothenbücher |
Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes |
Marc Wolf |
Carmen Gutendorf |
Beauftragte/r für Jugendsachen der Polizei |
Simone Hilpüsch |
|
Richter/in des Familien-, Vormundschafts- oder
Jugendgerichts |
Dr. Sabine Weingarth-Theis |
Ralf Nagel |
Vertreter/in des Arbeitsamtes |
Bärbel Deny |
Kathrin Horbach-Baumbauer |
Lehrer/in |
Katja Zielinski |
Manuela Klein |
Fachkraft des Gesundheitsamtes |
Andrea Missal |
Dr. Stephan Pinnel |
kommunale Frauenbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit
erfahrene Frau |
Ursula Sooß |
|
Vertreter der Interessen ausländischer junger Menschen |
|
|
weitere Fachkraft des Jugendamtes |
Werner Barthel |
Michael Heil-Habermann |
Vertreter/in des Kreisjugendrings |
Jutta Baltes |
Katinka Fries |
Vertreter/in der evangelischen Kirche |
Ute Mehrhof |
Susanne Schillo-Kastenmeier |
Vertreter/in der katholischen Kriche |
|
|
Vertreter/in der jüdischen Kultusgemeinde |
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
29 |
0 |
0 |