TOP Ö 7: Wahl der Mitglieder des Werkausschusses des Eigenbetriebs "Jobcenter Landkreis Kusel"

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt den Wahlvorschlägen zur Wahl der Mitglieder und der Beschäftigtenvertreter zu.


Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 26.10.2011 die Errichtung eines Eigenbetriebs für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II beschlossen. Gemäß § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO ist für jeden Eigenbetrieb ein Werkausschuss zu bilden.

 

A) Wahl der 10 Mitglieder des Werkausschusses

 

Gemäß § 6 Abs.1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ besteht der  Werkausschuss aus 10 Mitgliedern, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder Mitglied des Kreistages sein soll. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Aufgaben des Werkausschusses, sind in § 6 Abs. 2 bis 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb “Jobcenter Landkreis Kusel“ geregelt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Mitglieder des Werkausschusses sind nach § 57 LKO i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO in §§ 44 bis 46 GemO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

Wahlvorschläge Werkausschuss Jobcenter

Mitglied

Stellvertreter

1

SPD

Dieter Schnitzer

Matthias Bachmann

2

SPD

Andrea Schneider

Horst Flesch

3

SPD

Daniel Fehrenz

Jürgen Kreischer

4

CDU

Rosemarie Saalfeld

Isabel Steinhauer-Theis

5

CDU

Sebastian Borger

Jonas Kopp

6

CDU

Sven Eckert

Carsten Windsch

7

FWG

Herwart Dilly

Olaf Radolak

8

AfD

Karl Kreutzer

Isabel Rübel

9

Grüne

Michael Rothenbücher

Christine Fauß

10

FDP

Peter Jakob

Klaus Mittelstaedt

 

 

B) Wahl der Beschäftigtenvertreter

 

Die Wahl und die Zahl der Beschäftigtenvertreter richtet sich nach § 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Demnach treten den Mitgliedern des Werkausschusses zu einem Drittel der Mitgliederzahl Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme hinzu (§ 90 Abs. 1 LPersVG). Das Vorschlagsrecht für die Wahl der vier Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter durch den Kreistag steht dem Personalrat zu. Er soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten vorschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 40 Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung bzw. § 33 Abs. 2 bis 4 der Landkreisordnung. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

 

Der Personalrat des Eigenbetriebs „Jobcenter Landkreis Kusel“ hat folgende Personen vorgeschlagen:

 

 

Beschäftigtenvertreter

Stellvertreter

Dirk Brechter

Willi Benedum

Katharina Huber

Stefanie Cloß

Heiko Denzer

Kuhn Michael

Stefanie Hach

Mayer Sabine

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

29

0

0