TOP Ö 1: Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der 1. Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, hat mich Schreiben vom 23.05.2012 sein Kreistagsmandat niedergelegt.

 

Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahl benachrichtigte der Wahlleiter Herrn

 

Axel Müller

Buchring 15,

66916 Dunzweiler

 

als Ersatzperson (§ 45 KWG).

 

Herr Axel Müller erklärte sich bereit, das Kreistagsmandat anzunehmen und wurde daraufhin vom Wahlleiter als Ersatzperson berufen.

 

Herr Axel Müller wurde vor seinem Amtsantritt vom Vorsitzenden gemäß § 23 Abs. 2 LKO auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Kreistagsmitglieder durch Handschlag verpflichtet.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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