Sitzung: 23.09.2019 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0945/2019
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag dem vorliegenden
Entwurf der Geschäftsordnung für den Kreistag zuzustimmen.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 30 Abs. 2 Satz
1 LKO auf die Wahlzeit des Kreistags beschränkt. Der neu gewählte Kreistag hat
mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die
Geschäftsordnung zu beschließen. Bis zu der Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines
halben Jahres nach der Neuwahl des Kreistags kein Beschluss zustande, gilt die
Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern und für Sport.
Die im Jahre 2014 einstimmig verabschiedete Geschäftsordnung
hat sich bewährt und soll in den §§ 5, 28 und 32 lediglich an die geänderte
Rechtslage angepasst werden (gelbe Markierungen) Ein Abdruck der
Geschäftsordnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die im Entwurf enthaltenen Amts- und Funktionsbezeichnungen
sowie die sonstigen personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen und
Männer in gleicher Weise.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |