TOP Ö 5: Wahl der vom Kreistag zu bestimmenden Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH entsprechend dem gemeinsamen Wahlvorschlag.

 


Nach § 9 Abs.1 c) des Gesellschaftsvertrages der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH

sind vom Kreistag des Landkreises Kusel 8 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden und für jedes der entsandten Aufsichtsratsmitglieder ein Stellvertreter zu bestimmen.

 

Die Dauer der Mitgliedschaft der Vertreter bestimmt sich nach der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen.

 

Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsrats-mitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).

 

Folgender gemeinsamer Wahlvorschlag, der den Mitgliedern des Kreistages vorlag, wurde eingebracht:

 

 

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

36

0

0