Sitzung: 28.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 0933/2019
Beschluss:
Der Kreistag wählt
die Mitglieder des Kreisausschusses entsprechend dem gemeinsamen Wahlvorschlag.
Nach
§ 38 LKO bildet der Kreistag aus seiner Mitte einen Kreisausschuss.
In
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Landkreises wird bestimmt, dass der
Kreisausschuss
10 Mitglieder hat. Eine gleiche Anzahl
stellvertretender Mitglieder ist zu wählen. Den Vorsitz in den Ausschüssen
führt der Landrat (§ 40 Abs. 1 LKO).
Welche
Aufgaben dem Kreisausschuss obliegen, ist in § 5 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung
geregelt.
Die
Grundsätze für die Wahl des Kreisausschusses sind in § 39 LKO bzw. § 28 der
Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher
Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag
nicht etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
Folgender
gemeinsamer Wahlvorschlag, der den Mitgliedern des Kreistages vorlag, wurde
eingebracht:
Weitere
Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.
Der Kreistag
stimmte dem Vorschlag des Vorsitzenden die für die heutige Kreistagssitzung vorgesehenen
Wahlen der Mitglieder des Kreisausschusses und der Mitglieder der Aufsichtsräte
per Akklamation durchzuführen einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 36,
Dagegen: 0, Enthaltung: 0).
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
36 |
0 |
0 |