Die Wahl der
Kreisbeigeordneten hat gemäß § 33 Abs. 5 LKO in öffentlicher Sitzung im Wege
geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen.
Jede(r) Kreisbeigeordnete(r)
ist gesondert nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Dabei sind die
Bestimmungen des § 33 Abs. 2 bis 4 LKO zu beachten.
§ 33 Absätze 2 bis 4 LKO lauten:
(2) Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt
werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.
(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang
niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die
Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl
erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer
in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so
entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den
Vorsitzenden.
(4) Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen
bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch
Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen.
Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar
ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt
enthalten, sind ungültig.
Vor Beginn der Wahlhandlung schlug der Vorsitzende die
Kreistagsmitglieder Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) und Peter Jakob
(FDP) als Mitglieder des Wahlvorstandes vor, da beide Fraktionen signalisiert haben
keinen eigenen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Die AFD-Fraktion schlug Herrn
Alwin Zimmer ebenfalls als Mitglied des Wahlvorstandes vor und erklärte
ebenfalls keinen Wahlvorschlag einzureichen. Der Vorsitzende regte daraufhin
an, auch Herrn Oliver Naudsch zu berücksichtigen, um alle Gruppierungen, die
keinen eigenen Wahlvorschlag zur Beigeordnetenwahl abgeben, im Wahlvorstand
vertreten zu haben. Der Kreistag stimmte den Vorschlägen zur Bildung des
Wahlvorstandes einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 35, Dagegen: 0, Enthaltung:
0).
Die leitende staatliche Beamtin, Miriam Sommer,
(Schriftführer) sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, Christian Flohr und
Christoph Dinges, wurden zu Wahlhelfern bestellt.
Anschließend verpflichtete der Vorsitzende die Mitglieder
des Wahlvorstandes auf unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Wahl des 1. Kreisbeigeordneten
Von der SPD-Fraktion wurde Jürgen Conrad,
Nanzdietschweiler, als Kandidat für das Amt des 1. Kreisbeigeordneten
vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 35
Enthaltungen: 2
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 33
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Jürgen Conrad: 29
Stimmen
gegen Jürgen Conrad: 4 Stimmen
Damit war Herr Jürgen Conrad zum 1.
Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Während des Wahlvorganges zur Wahl
des ersten Kreisbeigeordneten traf das Kreistagsmitglied Nadine Mayer (FDP)
ein. Nach dem Wahlgang verpflichtete der Vorsitzende Frau Mayer und teilte mit,
dass Frau Mayer bei der Wahl der weiteren Beigeordneten ebenfalls mitwählen
dürfe.
Vor der Wahl der weiteren
Kreisbeigeordneten beschloss der Kreistag einstimmig, dass die Reihenfolge der
nun durchzuführenden Wahlen auch die Reihenfolge der späteren Vertretungsbefugnis
bei Verhinderung des Landrates und des ersten Kreisbeigeordneten sein solle.
Wahl eines weiteren Kreisbeigeordneten
Von der CDU-Fraktion wurde Dr. Stefan
Spitzer, Kusel, vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht
eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 36
Enthaltungen: 1
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 35
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Dr. Stefen Spitzer: 33 Stimmen
gegen Dr. Stefan Spitzer 2 Stimmen
Damit war Herr Dr. Stefan
Spitzer zum Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl eines weiteren Kreisbeigeordneten
Von der FWG-Fraktion wurde Helge
Schwab, Hüffler, vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht
eingebracht.
Die Wahl erfolgte im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 36
Enthaltungen: 4
Ungültige Stimmen:
0
Gültige Stimmen somit: 32
Von den gültigen Stimmen lauteten:
für Helge Schwab: 19
Stimmen
gegen Helge Schwab 13
Stimmen
Damit war Herr Helge Schwab
zum Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Der Vorsitzende
informierte die Mitglieder des Kreistages in diesem Zusammenhang über die
gemeinsamen Gespräche mit allen im Kreistag vertretenen politischen
Gruppierungen im Vorfeld der heutigen Kreistagssitzung. Vor dem Hintergrund der
bevorstehenden Ausschusswahlen habe man sich auf gemeinsame Wahlvorschläge
verständigt. Jede Fraktion werde für die einzelnen Ausschüsse so viele
Wahlvorschläge einbringen, wie ihr nach § 41 Kommunalwahlgesetzt zustehen. Bei
der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der IKOKU GmbH sei ein Losentscheid um
einen Aufsichtsratssitz zwischen den Fraktionen AFD und FWG erforderlich.
Da anlässlich der
Beigeordnetenwahl ohnehin ein Wahlvorstand gebildet wurde, schlug der
Vorsitzende vor, den erforderlichen Losentscheid nun durch den Wahlvorstand
durchzuführen, damit die Fraktionen ihre Wahlvorschläge bis zur nächsten
Kreistagssitzung einreichen können.
Einwände gegen
diese Vorgehensweise wurden nicht erhoben.
Der Losentscheid
ergab, dass die FWG den Aufsichtsratssitz erhält.
Im Anschluss ernannte der Vorsitzende den wiedergewählten
1. Kreisbeigeordneten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Weiter
vereidigte und ernannte er die weiteren Kreisbeigeordneten und händigte die
Ernennungsurkunden aus.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |