TOP Ö 2: Wahl der Kreisbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach § 44 Abs. 1 LKO hat jeder Landkreis zwei oder drei Kreisbeigeordnete. Nach der geltenden Hauptsatzung des Landkreises sind für den Landkreis Kusel drei ehrenamtliche Kreisbeigeordnete zu wählen.

 

Die Wahl der Kreisbeigeordneten hat gemäß § 33 Abs. 5 LKO in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen.

 

Jede(r) Kreisbeigeordnete(r) ist gesondert nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Dabei sind die Bestimmungen des § 33 Abs. 2 bis 4 LKO zu beachten.

 

§ 33 Absätze 2 bis 4 LKO lauten:

 

(2)   Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Kreistag vor der Wahl vorgeschlagen worden sind.

 

(3)   Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang

       niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.

 

(4)   Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

 

Vor Beginn der Wahlhandlung schlug der Vorsitzende die Kreistagsmitglieder Andreas Hartenfels (Bündnis 90/Die Grünen) und Peter Jakob (FDP) als Mitglieder des Wahlvorstandes vor, da beide Fraktionen signalisiert haben keinen eigenen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Die AFD-Fraktion schlug Herrn Alwin Zimmer ebenfalls als Mitglied des Wahlvorstandes vor und erklärte ebenfalls keinen Wahlvorschlag einzureichen. Der Vorsitzende regte daraufhin an, auch Herrn Oliver Naudsch zu berücksichtigen, um alle Gruppierungen, die keinen eigenen Wahlvorschlag zur Beigeordnetenwahl abgeben, im Wahlvorstand vertreten zu haben. Der Kreistag stimmte den Vorschlägen zur Bildung des Wahlvorstandes einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür: 35, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).

Die leitende staatliche Beamtin, Miriam Sommer, (Schriftführer) sowie die Mitarbeiter der Verwaltung, Christian Flohr und Christoph Dinges, wurden zu Wahlhelfern bestellt.

Anschließend verpflichtete der Vorsitzende die Mitglieder des Wahlvorstandes auf unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

 

 

 

Wahl des 1. Kreisbeigeordneten

 

Von der SPD-Fraktion wurde Jürgen Conrad, Nanzdietschweiler, als Kandidat für das Amt des 1. Kreisbeigeordneten vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:     35

Enthaltungen:                      2

Ungültige Stimmen:             0

Gültige Stimmen somit:     33

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Jürgen Conrad:            29 Stimmen

                   gegen Jürgen Conrad:        4 Stimmen

 

Damit war Herr Jürgen Conrad zum 1. Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

Während des Wahlvorganges zur Wahl des ersten Kreisbeigeordneten traf das Kreistagsmitglied Nadine Mayer (FDP) ein. Nach dem Wahlgang verpflichtete der Vorsitzende Frau Mayer und teilte mit, dass Frau Mayer bei der Wahl der weiteren Beigeordneten ebenfalls mitwählen dürfe.

 

Vor der Wahl der weiteren Kreisbeigeordneten beschloss der Kreistag einstimmig, dass die Reihenfolge der nun durchzuführenden Wahlen auch die Reihenfolge der späteren Vertretungsbefugnis bei Verhinderung des Landrates und des ersten Kreisbeigeordneten sein solle.

 

Wahl eines weiteren Kreisbeigeordneten

 

Von der CDU-Fraktion wurde Dr. Stefan Spitzer, Kusel, vorgeschlagen.

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:     36

Enthaltungen:                      1

Ungültige Stimmen:             0

 

Gültige Stimmen somit:     35

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Dr. Stefen Spitzer:       33 Stimmen

                   gegen Dr. Stefan Spitzer     2 Stimmen

 

Damit war Herr Dr. Stefan Spitzer zum Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

 

 

 

 

 

Wahl eines weiteren Kreisbeigeordneten

 

Von der FWG-Fraktion wurde Helge Schwab, Hüffler, vorgeschlagen.

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht.

 

Die Wahl erfolgte im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und ergab folgendes Ergebnis:

 

Abgegebene Stimmen:     36

Enthaltungen:                      4

Ungültige Stimmen:             0

 

Gültige Stimmen somit:     32

 

Von den gültigen Stimmen lauteten:

 

                   für Helge Schwab:            19 Stimmen

                   gegen Helge Schwab        13 Stimmen

 

Damit war Herr Helge Schwab zum Kreisbeigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

 

 

 

Der Vorsitzende informierte die Mitglieder des Kreistages in diesem Zusammenhang über die gemeinsamen Gespräche mit allen im Kreistag vertretenen politischen Gruppierungen im Vorfeld der heutigen Kreistagssitzung. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Ausschusswahlen habe man sich auf gemeinsame Wahlvorschläge verständigt. Jede Fraktion werde für die einzelnen Ausschüsse so viele Wahlvorschläge einbringen, wie ihr nach § 41 Kommunalwahlgesetzt zustehen. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der IKOKU GmbH sei ein Losentscheid um einen Aufsichtsratssitz zwischen den Fraktionen AFD und FWG erforderlich.

Da anlässlich der Beigeordnetenwahl ohnehin ein Wahlvorstand gebildet wurde, schlug der Vorsitzende vor, den erforderlichen Losentscheid nun durch den Wahlvorstand durchzuführen, damit die Fraktionen ihre Wahlvorschläge bis zur nächsten Kreistagssitzung einreichen können.

Einwände gegen diese Vorgehensweise wurden nicht erhoben.

 

Der Losentscheid ergab, dass die FWG den Aufsichtsratssitz erhält.

 

 

 

Im Anschluss ernannte der Vorsitzende den wiedergewählten 1. Kreisbeigeordneten und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus. Weiter vereidigte und ernannte er die weiteren Kreisbeigeordneten und händigte die Ernennungsurkunden aus.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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