Sitzung: 04.06.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0929/2019
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt den Anpassungen des Eckpunktepapiers zur Personalbemessung von
Kindertagesstätten im Landkreis Kusel zu.
Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung vom 05.06.2018 das „Eckpunktepapier
zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel“ beschlossen.
Dieses stellt die Maßstäbe des Jugendamtes Kusel zur Personalbemessung auf
Grundlage des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz sowie der
dazugehörigen Landesverordnung transparent dar. Gleichzeitig wurden auch die
bis dahin angewandten Standards in verschiedenen Bereichen aufgewertet.
In der Zwischenzeit wurde nach eingehenden Konsensgesprächen und
Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Kita-Zukunftsgesetzes (KitaZG) im
April 2019 der Gesetzesentwurf sowie die Eckpunkte einer neuen Landesverordnung
vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde Berechnungen für die zukünftige
Personalbemessungen vorgenommen und danach ist im Landkreis Kusel durch die
Umsetzung der neuen Personalstrukturen ein erheblicher Anstieg der Stellen zu
erwarten, welcher aufgrund verschiedener Unabwägbarkeiten noch nicht
abschließend zu beziffern ist.
Da ohnehin bereits jetzt ein flächendeckender Fachkräftemangel herrscht,
stellt dies die Träger vor die große Herausforderung sämtliche Stellen zu
besetzen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in benachbarten
Landkreisen voraussichtlich eine vergleichbare Situation ergibt.
Um dieser Problematik bereits jetzt entgegenzuwirken soll das „Eckpunktepapier
zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel“ in folgenden
Punkten angepasst werden:
·
Leitungskontingent:
Auf
Landkreis-Ebene führt das im KitaZG vorgesehene Berechnungsmodell des
Leitungskontingentes zu einem voraussichtlichen Mehrbedarf von rund 10 Stellen
(in Abhängigkeit der Umsetzung der neuen platzbezogenen Betriebserlaubnisse).
Um einer besseren personellen Steuerung im Vorfeld Rechnung zu tragen, soll das
mögliche Leitungskontingent dahingehend angepasst werden, dass je Einrichtung
pauschal 5 Wochenstunden zuzüglich 4 Stunden je Gruppe gewährt werden. Dies
entspricht den bisherigen Werten zur Ermittlung des Zusatzpersonals, jedoch
wird die Leitungsfreistellung künftig unabhängig von der tatsächlichen
Auslastung gewährt.
·
Förderfähigkeit
von Personen in Ausbildung:
Bislang
war im Rahmen der Personalkosten-Abrechnung nur eine Teilzeitauszubildende oder
eine Berufspraktikantin je Kita zuwendungsfähig. Um seitens des Landkreises die
Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte zu ermöglichen sollen künftig ein/e
Teilzeitauszubildender/de und ein/e Berufspraktikant/in zuwendungsfähig
sein. Lediglich eingruppige Einrichtungen soll von dieser Neuregelung ausgenommen
werden.
·
Kontingent
für Praxisanleitung:
Das KitaZG sieht nach derzeitigem
Entwurf vor, dass künftig je auszubildender Person eine zusätzliche
Wochenstunde (=0,03 Stellenanteil) zur Praxisanleitung dieser Personen im
Personalschlüssel berücksichtigt wird. Auch dies soll bereits im Vorfeld zur
Stärkung der Ausbildungsqualität entsprechend berücksichtigt werden.
Bevor über die
Anpassung des Eckpunktepapiers zur Personalbemessung in Kindertagesstätten
abgestimmt wurde, erläuterte Herr Marc Wolf ausführlich die geplanten
Änderungen.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
0 |