TOP Ö 4.2: Fortschreibung der Eckpunkte für die Personalbedarfsermittlung in Kindertagesstätten

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Anpassungen des Eckpunktepapiers zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel zu.

 


Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung vom 05.06.2018 das „Eckpunktepapier zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel“ beschlossen. Dieses stellt die Maßstäbe des Jugendamtes Kusel zur Personalbemessung auf Grundlage des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz sowie der dazugehörigen Landesverordnung transparent dar. Gleichzeitig wurden auch die bis dahin angewandten Standards in verschiedenen Bereichen aufgewertet.

In der Zwischenzeit wurde nach eingehenden Konsensgesprächen und Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Kita-Zukunftsgesetzes (KitaZG) im April 2019 der Gesetzesentwurf sowie die Eckpunkte einer neuen Landesverordnung vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurde Berechnungen für die zukünftige Personalbemessungen vorgenommen und danach ist im Landkreis Kusel durch die Umsetzung der neuen Personalstrukturen ein erheblicher Anstieg der Stellen zu erwarten, welcher aufgrund verschiedener Unabwägbarkeiten noch nicht abschließend zu beziffern ist.

Da ohnehin bereits jetzt ein flächendeckender Fachkräftemangel herrscht, stellt dies die Träger vor die große Herausforderung sämtliche Stellen zu besetzen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich in benachbarten Landkreisen voraussichtlich eine vergleichbare Situation ergibt.

Um dieser Problematik bereits jetzt entgegenzuwirken soll das „Eckpunktepapier zur Personalbemessung von Kindertagesstätten im Landkreis Kusel“ in folgenden Punkten angepasst werden:

·         Leitungskontingent:

Auf Landkreis-Ebene führt das im KitaZG vorgesehene Berechnungsmodell des Leitungskontingentes zu einem voraussichtlichen Mehrbedarf von rund 10 Stellen (in Abhängigkeit der Umsetzung der neuen platzbezogenen Betriebserlaubnisse). Um einer besseren personellen Steuerung im Vorfeld Rechnung zu tragen, soll das mögliche Leitungskontingent dahingehend angepasst werden, dass je Einrichtung pauschal 5 Wochenstunden zuzüglich 4 Stunden je Gruppe gewährt werden. Dies entspricht den bisherigen Werten zur Ermittlung des Zusatzpersonals, jedoch wird die Leitungsfreistellung künftig unabhängig von der tatsächlichen Auslastung gewährt.

·         Förderfähigkeit von Personen in Ausbildung:

Bislang war im Rahmen der Personalkosten-Abrechnung nur eine Teilzeitauszubildende oder eine Berufspraktikantin je Kita zuwendungsfähig. Um seitens des Landkreises die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte zu ermöglichen sollen künftig ein/e Teilzeitauszubildender/de und ein/e Berufspraktikant/in zuwendungsfähig sein. Lediglich eingruppige Einrichtungen soll von dieser Neuregelung ausgenommen werden.

·         Kontingent für Praxisanleitung:

Das KitaZG sieht nach derzeitigem Entwurf vor, dass künftig je auszubildender Person eine zusätzliche Wochenstunde (=0,03 Stellenanteil) zur Praxisanleitung dieser Personen im Personalschlüssel berücksichtigt wird. Auch dies soll bereits im Vorfeld zur Stärkung der Ausbildungsqualität entsprechend berücksichtigt werden.

 

Bevor über die Anpassung des Eckpunktepapiers zur Personalbemessung in Kindertagesstätten abgestimmt wurde, erläuterte Herr Marc Wolf ausführlich die geplanten Änderungen.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

0