TOP Ö 3: Familiäre Bereitschaftsbetreuung
hier: Anpassung der Entgeltsätze

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die familiäre Bereitschaftsbetreuung und setzt den Entgeltsatz zum 01.07.2019 auf 55 € pro Tag fest.

 


Die familiäre Bereitschaftsbetreuung als eine Form der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wird im Landkreis Kusel seit 2003 angeboten. Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen, sowie der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie ist zeitlich begrenzt und endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie und/oder mit einer Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfemaßnahmen.

 

In den zurückliegenden Jahren konnten durch kontinuierlichen Ausbau dieses Angebots vermehrt Kinder und Jugendliche in Krisensituationen in einem familiären Setting untergebracht werden. Es zeigt sich, dass diese Form der Unterbringung kindgerechter ist, weil in einer familiären Umgebung individuell auf die besondere Situation der Kinder bzw. Jugendlichen eingegangen werden kann. Zum anderen ist diese Form der Unterbringung erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.

So wurden 2015 von insgesamt 31 in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen ca. 2/3 in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Ein Jahr darauf konnte ca. die Hälfte der in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden; im Jahr 2017 insgesamt 64 % von insgesamt 55 Inobhutnahmen und im Jahr 2018 rund 57 % von insgesamt 63 Inobhutnahmen. Der Gesamtaufwand für Inobhutnahmen betrug rd. 423.600 €, davon entfielen rd. 135.600 € auf die Bereitschaftspflege. Zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen stehen dem Jugendamt z.Zt. 18 Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.06.2007 wurde für die familiäre Bereitschaftsbetreuung ein Entgeltsatz von 42,40 € pro Tag festgesetzt und mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.02.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 auf 50,- € pro Tag erhöht. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass nach zwei Jahren erneut über die Höhe des Entgeltsatzes zu befinden ist. Somit steht aktuell eine Überprüfung des Entgeltssatzes an.

 

Zum einen wurden seit der letzten Änderung der Entgeltsätze für die Bereitschaftspflege die Pflegesätze in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, welche zur Ermittlung der Entgeltsätze heranzogen und regelmäßig im Abstand von 2 Jahren angepasst werden, in 2018 um 1,2 % erhöht.

 

Zum anderen soll der Bereitschaftspflegesatz neben den Aufwendung für den Sachaufwand des Pflegekindes (u.a. Unterkunft, Ernährung, Bekleidung und Dinge des persönlichen Bedarfs) und den Kosten für die Pflege und Erziehung (Vergütung der entsprechenden Leistung der Pflegeperson) künftig die Fahrtkosten zu jeglichen Terminen beinhalten. Diese

Fahrtkosten für Kontakte zur Herkunftsfamilie, zum Jugendamt und zu Arztbesuchen belaufen sich derzeit im Durchschnitt auf rd. 1,70 € pro Tag.

 

Aus den vorgenannten Gründen sowie um das Entgelt insgesamt prospektiv und auch attraktiv auszurichten, soll der Entgeltsatz für die Bereitschaftspflege auf 55,00 € pro Tag erhöht werden.

 

Der Vorsitzende führte zunächst in die Thematik ein und berichtete von der letztmaligen Beschlussfassung über die Entgeltsätze im Jugendhilfeausschuss vor circa zwei Jahren. Schon damals sei darüber beraten worden die Entgeltsätze auf 55 Euro pro Tag zu erhöhen, was schließlich zu dem Beschluss geführt habe, nach zwei Jahren erneut zu beraten und dann gegebenenfalls zu erhöhen.

 

Der Leiter der Abteilung Jugend und Soziales, Herr Marc Wolf, verglich die Kosten der familiären Bereitschaftsbetreuung mit denen der Vollzeitpflege und führte aus, dass man durch den hohen Anteil der Inobhutnahmen mittels Pflegefamilien zum einen Geld spare und zum anderen eine kindgerechte Lösung anbieten könne. Er erläuterte auch die Zusammensetzung des Entgeltes, das in Höhe von 55,00 Euro pro Tag festgesetzt werden solle, um die Arbeit der Pflegefamilien zu honorieren, aber auch zukünftig auf ausreichend Pflegefamilien zurückgreifen zu können.

 

Anschließend wurde über die Anpassung der Entgeltsätze der familiären Bereitschaftsbetreuung abgestimmt.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

0