TOP Ö 2: Vollzug des Haushaltsplanes 2018
hier: Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in das Haushaltsjahr 2019

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2019 zu.

 


Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2018 konnten einige Maßnahmen, für die im Haushaltsplan 2018 Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden. Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2018 grundsätzlich verfallen würden, diese Maßnahmen aber bereits vergeben bzw. geplant sind und die Durchführung bzw. Abrechnung erst im Jahr 2019 stattfinden wird, empfiehlt die Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen (siehe Anlage).

 

Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen:

 

  • Finanzhaushalt:
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus 2018:               3.192.347,59 €
    Auszahlungsermächtigungen für Investitionen aus Vorjahren:        1.419.396,95 €

Kreditermächtigung (Investitionskredit 2018):                                 2.850.000,00 €

  • Aufwendungen im Ergebnishaushalt
    Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen:                 1.268.219,96 €

 

 

Nach § 17 GemHVO können Ansätze für ordentliche Aufwendungen sowie für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird für die Übertragung von Ermächtigungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes die Zustimmung des Kreistages benötigt.

 

Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

35

0

0