Sitzung: 17.04.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0918/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt
dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel zur Bestellung von
Frau Luzia Welter zum Vorstandsmitglied zu.
Das Stimmrecht des
Vorsitzenden ruhte.
Der Vorsitzende
bedankte an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Kreistages und den
Kreisbeigeordneten für die Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode. Wegen
der für 17.00 Uhr ergangenen Einladungen bezüglich der Verabschiedung des
bisherigen Kreisfeuerwehrinspekteurs (KFI) bzw. der Ernennung des neu gewählten
KFI unterbrach der Vorsitzende die Sitzung von 16.45 Uhr bis 17.00 Uhr.
Bei der Kreissparkasse Kusel ist zum 01.01.2020 die Stelle eines
Vorstandsmitglieds mit dem Schwerpunkt „Markt“ zu besetzen.
Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 17 Bewerberinnen/Bewerber
interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission hat die
eingegangenen Bewerbungen geprüft und mit vier Bewerberinnen/Bewerbern
persönliche Gespräche geführt. Die Kommission hat dem Verwaltungsrat
anschließend einstimmig
Frau Luzia Welter
zur Wahl
vorgeschlagen.
Frau Welter ist zurzeit
stellvertretende Direktorin – Senior Expertin Marktfolge – Kreditvotierung bei
der SaarLB Saarbrücken. Sie stammt aus dem benachbarten Saarland und ist mit
der Region vertraut. Ihre bisherigen beruflichen Stationen bei der SaarLB
qualifizieren Frau Welter in idealer Weise für die Position eines
Vorstandsmitglieds bei der Kreissparkasse Kusel. Sie verfügt über die
erforderliche persönliche und fachliche Eignung zur Führung eines
Kreditinstituts.
Der Verwaltungsrat
empfiehlt dem Kreistag einstimmig Frau Luzia Welter zum Vorstandsmitglied der
Kreissparkasse Kusel zu bestellen.
Der Kreisausschuss hat
sich dem Votum angeschlossen.
Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes
auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.
Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags erfolgt gemäß den
kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die
für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.
Nachdem sich Frau Luzia Welter kurz vorgestellt hatte, beantragte der
Vorsitzende die Wahl per Akklamation durchzuführen (Abstimmungsergebnis: Dafür:
34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
34 |
0 |
0 |