TOP Ö 8: Kreissparkasse Kusel
hier: Bestellung eines Vorstandsmitglieds

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Kusel zur Bestellung von Frau Luzia Welter zum Vorstandsmitglied zu.

 

 

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte.

 

 

 

Der Vorsitzende bedankte an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Kreistages und den Kreisbeigeordneten für die Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode. Wegen der für 17.00 Uhr ergangenen Einladungen bezüglich der Verabschiedung des bisherigen Kreisfeuerwehrinspekteurs (KFI) bzw. der Ernennung des neu gewählten KFI unterbrach der Vorsitzende die Sitzung von 16.45 Uhr bis 17.00 Uhr.


Bei der Kreissparkasse Kusel ist zum 01.01.2020 die Stelle eines Vorstandsmitglieds mit dem Schwerpunkt „Markt“ zu besetzen.

 

Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 17 Bewerberinnen/Bewerber interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission hat die eingegangenen Bewerbungen geprüft und mit vier Bewerberinnen/Bewerbern persönliche Gespräche geführt. Die Kommission hat dem Verwaltungsrat anschließend einstimmig

 

Frau Luzia Welter

 

zur Wahl vorgeschlagen.

 

Frau Welter ist zurzeit stellvertretende Direktorin – Senior Expertin Marktfolge – Kreditvotierung bei der SaarLB Saarbrücken. Sie stammt aus dem benachbarten Saarland und ist mit der Region vertraut. Ihre bisherigen beruflichen Stationen bei der SaarLB qualifizieren Frau Welter in idealer Weise für die Position eines Vorstandsmitglieds bei der Kreissparkasse Kusel. Sie verfügt über die erforderliche persönliche und fachliche Eignung zur Führung eines Kreditinstituts.

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag einstimmig Frau Luzia Welter zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Kusel zu bestellen.

 

Der Kreisausschuss hat sich dem Votum angeschlossen.

 

Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.

 

Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags erfolgt gemäß den kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.

 

Nachdem sich Frau Luzia Welter kurz vorgestellt hatte, beantragte der Vorsitzende die Wahl per Akklamation durchzuführen (Abstimmungsergebnis: Dafür: 34, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).


Dafür

Dagegen

Enthaltung

34

0

0