TOP Ö 2: Informationen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende die Mitglieder des Kreisausschusses insbesondere über folgende Themen:

 

·         Etablierung einer „Gemeindeschwester Plus“ / eines „Koordinators für Seniorenangelegenheiten“ im Landkreis Kusel

Aus dem zuständigen Ministerium in Mainz habe man die Information erhalten, dass es im Jahr 2019 wieder Fördermöglichkeiten für das Projekt „Gemeindeschwester Plus“ (60.000 Euro pro Jahr) gebe. Diese Förderung erhalte man jedoch nur, wenn unter anderem keine Personen unter 80 Jahren betreut werden und die Betreuung durch die Gemeindeschwester mit dem Pflegeeintritt ende. Er schlug einerseits vor einen Förderantrag zu stellen und andererseits im März das Auswahlverfahren abzuschließen. Das habe den Vorteil, dass man bis zum Einstellungstermin möglicherweise den Förderbescheid schon erhalten habe. Man könne dann entscheiden, ob man (vorausgesetzt die Förderung werde genehmigt) das Konzept des Landes übernehme oder bei der bisherigen Beschlusslage bleibe.

 

·         Resolution des Kreistages Kusel zur zukünftigen Stationierung der Bundeswehr in der ehemaligen Unteroffizier Krüger Kaserne in Kusel

Es sei vorgesehen die bereits von der Stadt Kusel und der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beschlossenen Resolutionen seitens des Kreistages zu unterstützen. Vorgesehen sei die Sitzung am 08.04.2019.

 

·         Intensivtransporthubschrauber

Der Kreis Kaiserslautern habe bereits eine Resolution mit dem Ziel einer dauerhaften Stationierung des Hubschraubers im Rettungsdienstbezirk Kaiserslautern verabschiedet. Er schlug vor das Vorhaben auch seitens des Landkreises Kusel zu unterstützen.

 

·         Unterbeauftragung der Veolia Umweltservice GmbH durch die RMD Rhein-Main-Deponie GmbH

Über die Unterbeauftragung solle in der nächsten KA-Sitzung am 11.03.2019 entschieden werden.

 

·         TRAFO

Die Informationen zu dem TRAFO-Programm lagen den Mitgliedern des Kreisausschusses schriftlich vor.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationen des Vorsitzenden zur Kenntnis. Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgetragenen Informationen wurden nicht erhoben.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

-

-

-