Sitzung: 13.02.2019 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 0887/2019/1
Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur Kenntnis.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschlusses 2015
sowie die Anlagen zum Gesamtabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen
des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege
und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den
Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Gesamtabschluss
2015 sowie die Anlagen zum Gesamtabschlusses
- Prüfungsbericht
des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 14.01.2019
einschließlich der Stellungnahme des Landrats
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Kreisausschuss
sprachen gegenüber dem Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss
2015, wie von der Verwaltung vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.
Nachdem der
zuständige Sachbearbeiter des Finanzreferates, Herr Raphael Reichhart, den
Gesamtabschluss vorgestellt hatte und der Herr Frieder Haag kurz auf die
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschusses einging, nahm der Kreistag den
Gesamtabschluss des Jahres 2015 zur Kenntnis.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
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