TOP Ö 6: Kenntnisnahme des Gesamtabschlusses des Landkreises Kusel 2015

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur Kenntnis.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschlusses 2015 sowie die Anlagen zum Gesamtabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Gesamtabschluss 2015 sowie die Anlagen zum Gesamtabschlusses

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 14.01.2019

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Kreisausschuss sprachen gegenüber dem Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Gesamtabschluss 2015, wie von der Verwaltung vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Nachdem der zuständige Sachbearbeiter des Finanzreferates, Herr Raphael Reichhart, den Gesamtabschluss vorgestellt hatte und der Herr Frieder Haag kurz auf die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschusses einging, nahm der Kreistag den Gesamtabschluss des Jahres 2015 zur Kenntnis.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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