TOP Ö 5.1: Feststellung des Jahresabschlusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag

 

a) den geprüften Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,

    gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO, festzustellen und

    (Abstimmungsergebnis zu a: Dafür: 31, Dagegen: 0, Enthaltung: 0)

 

 

b) dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1  

    Satz 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

    (Abstimmungsergebnis zu b: Dafür: 31, Dagegen: 0, Enthaltung: 0)

 

 

 

Nach der Beschlussfassung übergab der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer den Vorsitz wieder an Landrat Otto Rubly.


Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung vom 14.01.2019

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 23.01.2019 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss 2017, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.

 

Der Landrat sowie die Herren Beigeordneten Conrad und Kusch nahmen während dieses Tagesordnungspunktes im Zuschauerbereich Platz. Der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer übernahm den Vorsitz.

 

Anschließend berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Frieder Haag, über die Prüfung des Jahresabschlusses. Zusammenfassend erklärte er, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittele der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landkreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen seien beachtet worden.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung seien im Rechenschaftsbericht nachvollziehbar dargestellt. Dieser stehe mit dem Jahresabschluss in Einklang und erwecke keine falschen Vorstellungen von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage.

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe ihn darüber hinaus ermächtigt, den Prüfungsbericht, nach Stellungnahme des Landrats, beim Kreistag abzugeben.

 

Da keine weitere Aussprache seitens des Kreistages gewünscht wurde, las Herr Schlemmer den Beschlussvorschlag vor, über den nach a) und b) getrennt abgestimmt wurde.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

31

0

0