Sitzung: 13.02.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0886/2019/1
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses beschließt der Kreistag
a) den geprüften
Jahresabschluss, wie von der Verwaltung vorgelegt,
gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1
GemO, festzustellen und
(Abstimmungsergebnis zu a: Dafür: 31,
Dagegen: 0, Enthaltung: 0)
b) dem Landrat sowie den
Kreisbeigeordneten gemäß § 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1
Satz 2 GemO die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
(Abstimmungsergebnis zu b: Dafür: 31,
Dagegen: 0, Enthaltung: 0)
Nach der Beschlussfassung
übergab der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer den Vorsitz wieder an Landrat Otto
Rubly.
Gemäß den §§ 25
Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Kreistag über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Landrats und der
Kreisbeigeordneten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum Jahresabschluss unter
Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der
Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem
Jahresabschluss zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den
Mitgliedern folgende Unterlagen vor:
- Jahresabschluss 2017 sowie die Anlagen zum
Jahresabschluss
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Kreisverwaltung vom 14.01.2019
einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. §
113 Abs. 4
GemO.
Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage
ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der
eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m.
§ 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der
Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des
Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 23.01.2019 gegenüber dem
Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, den geprüften Jahresabschluss
2017, wie von der Verwaltung vorgelegt, festzustellen und dem Landrat sowie den
Kreisbeigeordneten die Entlastung zu erteilen.
Der Landrat sowie die Herren Beigeordneten
Conrad und Kusch nahmen während dieses Tagesordnungspunktes im Zuschauerbereich
Platz. Der Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer übernahm den Vorsitz.
Anschließend berichtete der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Frieder Haag, über die Prüfung des
Jahresabschlusses. Zusammenfassend erklärte er, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt
habe. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittele der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Landkreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen seien beachtet worden.
Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung seien im Rechenschaftsbericht nachvollziehbar dargestellt. Dieser
stehe mit dem Jahresabschluss in Einklang und erwecke keine falschen
Vorstellungen von der Vermögens- Finanz- und Ertragslage.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss habe ihn darüber hinaus ermächtigt, den
Prüfungsbericht, nach Stellungnahme des Landrats, beim Kreistag abzugeben.
Da keine weitere
Aussprache seitens des Kreistages gewünscht wurde, las Herr Schlemmer den
Beschlussvorschlag vor, über den nach a) und b) getrennt abgestimmt wurde.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
31 |
0 |
0 |