TOP Ö 3.3: Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse und Bundesmittelabrechnungen 2018 bis 2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, beschließt der Kreistag, die Mittelrheinische Treuhand GmbH zum Abschlussprüfer für die Einrichtung „Jobcenter Landkreis Kusel“ für die Jahresabschlüsse und Bundesmittelabrechnungen 2018 bis 2020 zu bestellen.

 


Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 ist vor Beginn des Prüfungszeitraumes ein Abschlussprüfer zu bestellen. Die Bestellung des Abschlussprüfers soll sich auf mindestens drei und auf höchstens sechs Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

 

Gemäß §§ 57 LKO und 89 I der GemO ist der Jahresabschluss von Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 I 1 HGB zu prüfen.

Der Abschlussprüfer wird vom Kreistag bestellt (§89 II GemO). Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchsten sechs Jahre erstrecken.

 Die Prüfung erstreckt sich auf die Buchführung, den Jahresabschluss, den Lagebericht, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

Da für die Abrechnung der verausgabten Bundesmittel gegenüber dem BMAS ein Testat erteilt werden muss, soll außerdem eine Beauftragung für die Prüfung dieser Abrechnungen erfolgen.

Für die o. g. Prüfung wurden Angebote von drei Wirtschaftsprüfungsunternehmen angefordert. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH hat ein entsprechendes Angebot zu den bisherigen Preisen eingereicht. Die beiden anderen Unternehmen haben kein Angebot abgegeben.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH verfügt über einschlägige Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Einrichtungen und führt bei zahlreichen Eigenbetrieben, unter anderem auch in kommunalen Jobcentern, die Abschlussprüfung durch.

Sie war bereits im Vorfeld für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 des „Jobcenter Landkreis Kusel“ und die Erstellung der Testate hinsichtlich der Schlussrechnungslegung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt.

Aus diesem Grund soll die Mittelrheinische Treuhand GmbH für die Jahre 2018 bis 2020 erneut zum Wirtschaftsprüfer der Einrichtung „Jobcenter Landkreis Kusel“ bestellt werden.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Matthias Bachmann, wies auf den Wortlaut von Satz eins der Beschlussvoralge hin, wonach ein Abschlussprüfer „vor Beginn des Prüfungszeitraumes“ zu bestellen sei. Da der Abschlussprüfer für die Jahre 2018 bis 2020 bestellt werden solle, sei das für die ersten beiden Jahre nun nicht mehr einzuhalten. Er regte an, über die nächste Bestellung entsprechend vor Beginn des Prüfungszeitraumes zu beschließen. Des Weiteren fragte er nach den Kosten und den Namen der Firmen von denen ein Angebot angefordert wurde.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass er Namen und Preise in der öffentlichen Sitzung nicht nennen könne, der Werkausschuss aber in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorlage der besagten Informationen vorberaten habe. Diese Unterlagen stelle die Verwaltung gerne zur Verfügung.

 

Herr Bachmann war mit der Vorgehensweise einverstanden.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

32

0

0