TOP Ö 5: Informationen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende die Mitglieder des Kreisausschusses insbesondere die folgenden Kreditaufnahmen:

 

Zinsanpassung für Liquiditätskredit des Landkreises

 

Am 16.11.2018 läuft die Festzinsvereinbarung für nachstehenden Liquiditätskredit aus:

 

 

Zur optimales Ausnutzung des „Zinssicherungsschirmes“ des Landes RLP wird ein Volumen von 35 Mio. € ab 16.11.2018 langfristig (mindestens bis 2028) benötigt. Die restlichen 5 Mio. € können durch den Bestand vom Girokonto bzw. über die Aufnahme von Tagesgeld zurückgezahlt werden.

 

Am 17.10.2018 lagen für eine neue Festzinsvereinbarung über 35 Mio. € folgende Angebote vor (Kredit 1):

 

 

Kreditinstitut

Zinssatz in % bei einer Festzinsvereinbarung bis

 

 

16.11.2023

5 Jahre

 

Nur zum Vergleich

Nicht förderfähig!

16.02.2028

9 Jahre

3 Monate

 

Förderung 0,65%

16.11.2028

10 Jahre

 

Förderung 0,65%

1.

Hessisch-Thüringische

Landesbank,

Frankfurt

0,57

1,12

1,19

2.

Kreissparkasse Kusel,

Kusel

 

Kein

Angebot

 

3.

CC, Gesellschaft für Geld u. Devisenhandel,
Taufkirchen

0,449

1,049

1,119

4.

Magral AG

Offenbacherstraße 41

München

Kein

Angebot

 

5.

ICFB GmbH
Köln

 

Kein

Angebot

 

6.

Volksbank

Glan-Müchweiler

 

Kein

Angebot

 

 

Aufgrund § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel hat die Verwaltung für den Liquiditätskredit ab 16.11.2018 eine neue Festzinsvereinbarung von 9 Jahren und 3 Monaten mit der ISB Mainz, vermittelt durch CC Taufkirchen, zu einem Zinssatz von 1,049% bei 100%iger Auszahlung abgeschlossen.

 

Somit erfüllt der Landkreis Kusel die Voraussetzung zur Teilnahme am  Zinssicherungsschirm des Landes RLP und schöpft somit 1/3 des „Kreditdeckels“ (=104.365.990 € : 3 = 34.798.663 €) in der höchsten Förderkategorie (0,65% Fördersatz) voll aus. Der Landkreis wird ab dem Jahr 2019 eine Zinsbeihilfe von 226.191 € vom Land erhalten.

 

 

Zinsanpassung für Liquiditätskredit des Landkreises

 

Am 30.09.2019 läuft die Festzinsvereinbarung für nachstehenden Liquiditätskredit aus:

 

Zur optimales Ausnutzung des „Zinssicherungsschirmes“ des Landes RLP werden im Portfolio des Landkreises noch zwei Kredite mit einem Volumen von je 35 Mio. € mit langfristigen Laufzeiten (mindestens bis 2026 bzw. 2027) benötigt, die aber im Bestand zum 31.12.2018 als festgelegt gelten müssen (Forward). Deswegen soll der bestehende Kredit in 2 Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgeteilt und schon jetzt (Forward) festgeschrieben werden.

 

Am 17.10.2018 lagen für eine neue Festzinsvereinbarungen über je 35 Mio. € folgende Angebote vor:

 

 

Kreditinstitut

Zinssatz in % bei einer Festzinsvereinbarung bis

 

 

 

Kredit 3

Kredit 2

 

 

30.09.2024

5 Jahre

 

Nur zum Vergleich

Nicht förderfähig!

16.02.2026

6 Jahre

4,5 Monate

 

Förderfähig 0,35%

30.09.2026

7 Jahre

 

Förderfähig 0,35%

16.02.2027

7 Jahre

4,5 Monate

 

Förderfähig 0,5%

30.09.2027

8 Jahre

 

Förderfähig 0,5%

1.

Hessisch-Thüringische

Landesbank, Frankfurt

 

Kein

Angebot

 

 

2.

Kreissparkasse Kusel,

Kusel

 

Kein

Angebot

 

 

3.

CC,
Taufkirchen

0,759

0,949

0,999

1,059

1,139

4.

Magral AG

München

 

Kein

Angebot

 

 

5.

ICFB GmbH
Köln

 

Kein

Angebot

 

 

6.

Volksbank

Glan-Müchweiler

 

Kein

Angebot

 

 

7.

ISB Rheinland-Pfalz

Mainz

0,83

1,01

1,08

1,13

1,19

 

Aufgrund § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel hat die Verwaltung ab 30.09.2019 neue Festzinsvereinbarungen für den

·       Kredit 2 von 7 Jahren und 4,5 Monaten mit der NRW.BANK, vermittelt durch CC Taufkirchen, zu einem Zinssatz von 1,059% und

·       Kredit 3 von 6 Jahren und 4,5 Monaten mit der ISB Mainz zu einem Zinssatz von 1,01%

bei 100%iger Auszahlung abgeschlossen.

 

Die Angebote der NRW.BANK liegen beide unter den der ISB. Jedoch reicht die Kreditlinie des Landkreises bei der NRW.BANK nur aus, um einen Kredit zu bedienen. Deswegen wurde Kredit 2 bei der NRW.BANK aufgenommen, da dieser eine größere Differenz im Zinssatz (-0,071%) und in der Gesamtzinsbelastung (186 T€ weniger Zinsen) aufweist.

 

Somit erfüllt der Landkreis Kusel die Voraussetzung zur Teilnahme am Zinssicherungsschirm des Landes RLP und schöpft somit die beiden letzten 2/3 des „Kreditdeckels“ (104.365.990 € *2/3= 69.597.326 €) voll aus. Der Landkreis wird ab dem Jahr 2019 eine jährliche Zinsbeihilfe von
173.993 € (0,5% Förderung) und 121.795,32 € (0,35% Förderung) vom Land erhalten.

 

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationen des Vorsitzenden zur Kenntnis. Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgetragenen Informationen wurden nicht erhoben.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

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