Sitzung: 03.12.2018 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: -, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende die Mitglieder des Kreisausschusses insbesondere die folgenden Kreditaufnahmen:
Am 16.11.2018 läuft die Festzinsvereinbarung für
nachstehenden Liquiditätskredit aus:
Zur optimales Ausnutzung des
„Zinssicherungsschirmes“ des Landes RLP wird ein Volumen von 35 Mio. € ab
16.11.2018 langfristig (mindestens bis 2028) benötigt. Die restlichen 5 Mio. €
können durch den Bestand vom Girokonto bzw. über die Aufnahme von Tagesgeld
zurückgezahlt werden.
Am 17.10.2018 lagen für eine neue
Festzinsvereinbarung über 35 Mio. €
folgende Angebote vor (Kredit 1):
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Zinssatz in % bei einer
Festzinsvereinbarung bis |
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16.11.2023 5 Jahre Nur zum Vergleich Nicht förderfähig! |
16.02.2028 9 Jahre 3 Monate Förderung 0,65% |
16.11.2028 10 Jahre Förderung 0,65% |
1. |
Hessisch-Thüringische Landesbank, Frankfurt |
0,57 |
1,12 |
1,19 |
2. |
Kreissparkasse Kusel, Kusel |
Kein |
Angebot |
|
3. |
CC, Gesellschaft für Geld u.
Devisenhandel, |
0,449 |
1,049 |
1,119 |
4. |
Magral AG Offenbacherstraße 41 München |
Kein |
Angebot |
|
5. |
ICFB GmbH |
Kein |
Angebot |
|
6. |
Volksbank Glan-Müchweiler |
Kein |
Angebot |
|
Aufgrund § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung des
Landkreises Kusel hat die Verwaltung für den Liquiditätskredit ab 16.11.2018
eine neue Festzinsvereinbarung von 9 Jahren und 3 Monaten mit der ISB Mainz,
vermittelt durch CC Taufkirchen, zu einem Zinssatz von 1,049% bei 100%iger
Auszahlung abgeschlossen.
Somit erfüllt der Landkreis Kusel die
Voraussetzung zur Teilnahme am
Zinssicherungsschirm des Landes RLP und schöpft somit 1/3 des
„Kreditdeckels“ (=104.365.990 € : 3 = 34.798.663 €) in der höchsten
Förderkategorie (0,65% Fördersatz) voll aus. Der Landkreis wird ab dem Jahr
2019 eine Zinsbeihilfe von 226.191 € vom Land erhalten.
Am 30.09.2019 läuft die Festzinsvereinbarung für
nachstehenden Liquiditätskredit aus:
Zur optimales Ausnutzung des
„Zinssicherungsschirmes“ des Landes RLP werden im Portfolio des Landkreises
noch zwei Kredite mit einem Volumen von je 35 Mio. € mit langfristigen
Laufzeiten (mindestens bis 2026 bzw. 2027) benötigt, die aber im Bestand zum
31.12.2018 als festgelegt gelten müssen (Forward). Deswegen soll der bestehende
Kredit in 2 Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgeteilt und schon jetzt
(Forward) festgeschrieben werden.
Am 17.10.2018 lagen für eine neue
Festzinsvereinbarungen über je 35 Mio. €
folgende Angebote vor:
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Zinssatz in % bei
einer Festzinsvereinbarung bis |
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Kredit 3 |
Kredit 2 |
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30.09.2024 5 Jahre Nur zum Vergleich Nicht förderfähig! |
16.02.2026 6 Jahre 4,5 Monate Förderfähig 0,35% |
30.09.2026 7 Jahre Förderfähig 0,35% |
16.02.2027 7 Jahre 4,5 Monate Förderfähig 0,5% |
30.09.2027 8 Jahre Förderfähig 0,5% |
1. |
Hessisch-Thüringische
Landesbank, Frankfurt
|
|
Kein |
Angebot |
|
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2. |
Kreissparkasse Kusel, Kusel |
|
Kein |
Angebot |
|
|
3. |
CC, |
0,759 |
0,949 |
0,999 |
1,059 |
1,139 |
4. |
Magral AG München |
|
Kein |
Angebot |
|
|
5. |
ICFB GmbH |
|
Kein |
Angebot |
|
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6. |
Volksbank Glan-Müchweiler |
|
Kein |
Angebot |
|
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7. |
ISB Rheinland-Pfalz Mainz |
0,83 |
1,01 |
1,08 |
1,13 |
1,19 |
Aufgrund § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung des
Landkreises Kusel hat die Verwaltung ab 30.09.2019 neue Festzinsvereinbarungen
für den
· Kredit 2 von 7 Jahren
und 4,5 Monaten mit der NRW.BANK, vermittelt durch CC Taufkirchen, zu einem
Zinssatz von 1,059% und
· Kredit 3 von 6 Jahren
und 4,5 Monaten mit der ISB Mainz zu einem Zinssatz von 1,01%
bei 100%iger Auszahlung abgeschlossen.
Die Angebote der NRW.BANK liegen beide unter den
der ISB. Jedoch reicht die Kreditlinie des Landkreises bei der NRW.BANK nur aus,
um einen Kredit zu bedienen.
Deswegen wurde Kredit 2 bei der NRW.BANK aufgenommen, da dieser eine größere
Differenz im Zinssatz (-0,071%) und in der Gesamtzinsbelastung (186 T€ weniger
Zinsen) aufweist.
Somit erfüllt der Landkreis Kusel die
Voraussetzung zur Teilnahme am Zinssicherungsschirm des Landes RLP und schöpft
somit die beiden letzten 2/3 des „Kreditdeckels“ (104.365.990 € *2/3=
69.597.326 €) voll aus. Der Landkreis wird ab dem Jahr 2019 eine jährliche
Zinsbeihilfe von
173.993 € (0,5% Förderung) und 121.795,32 € (0,35% Förderung) vom Land
erhalten.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Informationen des Vorsitzenden zur Kenntnis. Einwände gegen die vom Vorsitzenden vorgetragenen Informationen wurden nicht erhoben.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
- |
- |
- |