Sitzung: 17.10.2018 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0827/2018/1
Beschluss:
·
Entsprechend der Empfehlung des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, dass die im sogenannten
„Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für
kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen
(kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit
Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach
EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH
gewährt werden dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen
Betrauungsaktes reicht. Der Landkreis Kusel betraut die Vitalbad Pfälzer
Bergland GmbH durch den in der Anlage 1 beigefügten Akt mit den dort
beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und
ermächtigt den Landrat die Anlage 1 gegenüber der Vitalbad Pfälzer Bergland
GmbH in Bescheidform wirksam werden zulassen.
·
Gleichzeitig beschließt der Kreistag
-entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses-, der Vitalbad GmbH einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe der Hälfte der nicht durch Bundes- bzw.
Landeszuwendungen gedeckten Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vitalbades
Kusel zu gewähren. Als Ausgleich für das von der Verbandsgemeinde Kusel
eingebrachte Sachanlagevermögen gewährt der Landkreis Kusel einen um 3.210.000
€ höheren Barzuschuss an die Vitalbad GmbH. Bei Baukosten von 15 Mio. € würde
der Zuschuss des Landkreises 6.113.730 € betragen, welcher über den
Betrauungszeitraum in jährlichen Raten von 415.000 € (siehe Anlage 3 zum
Betrauungsakt) an die GmbH zu zahlen wäre. Die Mittel des Landkreises für die
geförderte Maßnahme „Herstellung des den Erholungs- und Freizeitzwecken
dienenden Vitalbades“ dürfen für die Dauer von 25 Jahren nicht zweckentfremdet
werden. Bei vorzeitiger Nutzungsänderung wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.
·
Entsprechend der Empfehlung des
Kreisausschusses beschließt der Kreistag, dass die jährlichen Defizite der
Vitalbad GmbH zur Hälfte von den jeweiligen Gesellschaftern zahlungswirksam
ausgeglichen werden.
Der beschlossene
Betrauungsakt wird zunächst auf die Jahre 2018 bis 2031 befristet.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.
Anlage 1
Betrauungsakt
Anlage 2 Erläuterung Betrauungsakt
Nach geltendem
Europarecht ist die Gewährung von Beihilfen von kommunaler Seite an Unternehmen
grundsätzlich verboten. Für wirtschaftlich tätige Einrichtungen können alle von
der öffentlichen Hand gewährten geldwerten Vorteile – hier namentlich die
Gewährung von Verlustausgleichsleistungen für die Vitalbad Pfälzer Bergland
GmbH – beihilfenrechtlich relevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts
sein. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und unterliegen
grundsätzlich sowohl der Notifizierungspflicht, d. h. die Beihilfen sind vor
ihrer Gewährung der EU-Kommission anzumelden, als auch dem Durchführungsverbot,
d. h. vor einer abschließenden Entscheidung der Europäischen Kommission darf
eine Beihilfe nicht gewährt werden.
Mit dem im November
2005 erstmals von der Europäischen Kommission veröffentlichten „Monti-Paket“
und dem am 20. Dezember 2011 als Nachfolgeregelung verabschiedeten Reform-Paket
für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („Almunia-
Paket“), insbesondere dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU, hat die
Europäische Kommission Kriterien festgelegt, aus denen sich ergibt, wann eine
Beihilfe als mit dem Europarecht zu vereinbarende Begünstigung und wann sie
als anzeigepflichtig und von der Europäischen Kommission zu genehmigen gilt.
Demnach bedarf eine Ausgleichsleistung – auch z.B. in Form einer zu
marktunüblichen Konditionen gewährten kommunalen Ausfallbürgschaft – nicht der
Anzeige (Notifizierung) bei und der Genehmigung durch die Europäische
Kommission, wenn u.a.:
Bedeutsam ist
insbesondere, dass die Berechnung der Ausgleichsleistungen nachvollziehbar ist
und dass die Festlegungen im Vorhinein durch den Betrauungsakt in Verbindung
mit dem Wirtschaftsplan des Unternehmens getroffen werden. Im Rahmen des
Wirtschaftsplans sind in einer Trennungsrechnung alle Einnahmen und Kosten
aufzuführen, die zur Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse notwendig sind. Durch die im Wirtschaftsplan
ausgewiesenen Überschüsse oder Defizite werden die Vorgaben aus dem
„Almunia-Paket“ zur Festlegung der Parameter im Vorhinein erfüllt. Die
Verwendung der Mittel muss durch das Unternehmen mit dem Jahresabschluss und
einer entsprechenden Trennungsrechnung nachgewiesen werden.
Der in der Anlage
beigefügte Betrauungsakt des Landkreises Kusel betreffend die Vitalbad Pfälzer
Bergland GmbH erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts, insbesondere
des „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission. Er stellt für die Zukunft
sicher, dass, sofern erforderlich, kommunale „Ausgleichsleistungen“ im Sinne
des Freistellungsbeschlusses an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH ohne eine
vorherige Notifizierung bei der Europäischen Kommission geleistet werden
dürfen. Damit kann die weitere Tätigkeit der Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH in
Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht gewährleistet werden.
Der vorliegende
Betrauungsakt wurde gemäß Art. 2 Abs. 2 des Freistellungsbeschlusses auf eine
Laufzeit von maximal dreizehn Jahren befristet (Gleichlauf mit
Finanzierugszeitraum).
Die Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan als weiterer Gesellschafter neben dem Landkreis Kusel wird
einen gleichlautenden Betrauungsakt gegenüber der Vitalbad Pfälzer Bergland
GmbH erlassen.
Nachdem der
Vorsitzende die Beschlussvorlage erläutert hatte, fragte das Kreistagsmitglied
Dr. Wolfgang Frey (Bündnis 90/Die Grünen), ob ein Wirtschaftsplan vorgelegt
werden könne, um das geplante Defizit genau zu beziffern.
Der Vorsitzende
antwortete, dass sich das Schwimmbad noch in der Bauphase befinde und man nach
der Inbetriebnahme mit einem jährlichen Defizit von 400.000 bis 450.000 Euro
rechne. Auch Herr Dr. Stefan Spitzer bestätigte das geplante Defizit, was
allerdings erst nach der geplanten Eröffnung Anfang des Jahres 2020 in den
Wirtschaftsplänen sichtbar werde.
Anschließend wurde
über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
28 |
2 |
0 |