Sitzung: 24.09.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0852/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt, die Konzeption wie oben beschrieben und beauftragt die Verwaltung,
für die „Gemeindeschwester“ im Landkreis Kusel eine Vollzeitstelle für eine
berufserfahrene Pflegefachkraft (Entgeltgruppe E 9 b) auszuschreiben.
Die
Gemeindeschwester ist ein präventives und gesundheitsförderndes Angebot für hochbetagte
Seniorinnen und Senioren, die selbstständig leben und wohnen. Da ein
entsprechendes Angebot gerade für den stark ländlich geprägten Landkreis Kusel
sinnvoll ist, hatte sich der Landkreis Kusel bereits 2015 mit Beschluss der
Regionalen Pflegekonferenz und Unterstützung aller Pflegestützpunkte für das
Modellprojekt des Landes „Gemeindeschwester plus“ beworben, jedoch wurde die
Bewerbung nicht berücksichtigt. Wegen des unveränderten kreisweiten Bedarfs
soll nunmehr mit Kreismitteln eine „Gemeindeschwester“ finanziert werden und
die entsprechenden Personalkosten sind im Haushalt 2018 berücksichtigt. Nachdem
inzwischen die aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt, soll - unter
Einbeziehung des FWG-Antrags - nun über die Umsetzung im Kreisausschuss beraten
werden.
Um das Projekt für
den Landkreis zu strukturieren, gab es einen intensiven Informationsaustausch
mit der antragstellenden Fraktion, aber
auch den Praktikern des Landkreises Kaiserslautern, die dort das Projekt
begleiten. Im Gegensatz der „Gemeindeschwester Plus“ im Modellprojekt sollen in
unserem Vorschlag alle Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren betreut
werden, unabhängig davon, ob diese bereits
Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Außerdem sollen auch Menschen unter 80
Jahren, wenn Bedarfe vorhanden sind, in den Blick genommen werden. Demnach soll
die Gemeindeschwester durch eine aufsuchende Beratung in der eigenen
Häuslichkeit dazu beitragen, diese Menschen in ihrem selbständigen Leben zu
stärken, um so den Verbleib in der häuslichen Umgebung möglichst lange zu
gewährleisten und stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Dabei sollen jedoch
nicht nur die Bedarfe identifiziert, sondern auch zielgerichtete Angebote
entwickelt und verlässliche Strukturen zur Vernetzung geschaffen werden. In
diesem Zusammenhang hat die Gemeindeschwester die Aufgabe, bestehende regionale
Netzwerke engmaschiger zu knüpfen und soziale Unterstützungssysteme zu stärken,
um eine gesundheits- und selbstständigkeitsfördernde Infrastruktur für ältere
Menschen aufzubauen und ihnen letztlich mehr Lebensqualität durch Teilhabe in
der Gemeinschaft zu ermöglichen. Abgerundet wird das Aufgabengebiet durch die
Einführung und Optimierung eines Notfallmanagements.
Bei einer Laufzeit
von zunächst insgesamt 3 Jahren soll nicht zuletzt durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit das Projekt kreisweit sukzessive auf- und ausgebaut
werden. Gleichzeitig sollen zur weiteren Umsetzung des Vorhabens Gespräche mit
den Verbandsgemeinden geführt werden, um auf Verbandsgemeindeebene ergänzend
Fachkräfte (sog. Seniorenlotsen/innen) zur Betreuung von Seniorinnen und
Senioren zu implementieren, die eng mit der projektverantwortlichen
Gemeindeschwester kooperieren.
Da in präventiven
Hausbesuchen eine umfassende diagnostische Kompetenz zur Einschätzung der
Lebens- und Gesundheitssituation notwendig ist, ist es wichtig, die Stelle der
Gemeindeschwester mit einer berufserfahrenen Pflegefachkraft zu besetzen.
Hinsichtlich der
Finanzierung soll gleichwohl eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes
überprüft werden.
Über die
Entwicklung des Projekts soll nach einer Anlaufphase von einem Jahr dem
Kreisausschuss Bericht erstattet werden.
Herr Dr. Wolfgang
Frey (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den genauen Aufgaben, den
Möglichkeiten die Person zu erreichen und ob absehbar sei, für wie viele
Menschen das Angebot überhaupt in Frage komme.
Der Vorsitzende
antwortete, dass die Gemeindeschwester als Art Koordinator tätig werden solle,
zu dem Bürger selbstbestimmt Kontakt aufnehmen können. Durch ein gutes Netzwerk
solle insbesondere für ältere Menschen ein kompetenter Ansprechpartner
verfügbar sein.
Herr Christoph
Lothschütz (CDU) ergänzte, dass er die Gemeindeschwester als zusätzliche
Instanz für die Bürgerinnen und Bürger vor der Inanspruchnahme ambulanter bzw.
stationärer Pflege sehe.
Auch der
Kreisbeigeordnete Hans Schlemmer verdeutlichte, dass die Gemeindeschwester mit
der direkten Pflege von Menschen nichts zu tun habe, sondern ein beratender
Ansprechpartner sein solle.
Der Vorsitzende der
antragstellenden Fraktion, Herr Helge Schwab (FWG), erklärte, dass keine
Konkurrenz zu den bestehenden Institutionen aufgebaut werden solle. Vielmehr
sei es ein Ziel Netzwerke aufzubauen, die Menschen dabei unterstützen „länger
ohne fremde Hilfe zu Hause bleiben zu können“.
Herr Dr. Stefan
Spitzer (CDU) verwies auf die bereits bestehenden Institutionen
(Sozialstationen, private Pflegedienste, etc.) und regte an, die Tätigkeitsmerkmale
der Gemeindeschwester abzustimmen.
Herr Dr. Wolfgang
Frey regte zudem an, einen anderen Namen zu suchen, da viele Menschen mit dem
Begriff „Gemeindeschwester“ eine Art Pflegekraft verbinden könnten. Auch der
erste Kreisbeigeordnete bestätigte, dass es zu Irritationen wegen des Begriffes
kommen könnte.
Der Vorsitzende
schlug vor, über die Sache an sich zu entscheiden und bei Bedarf erneut über
den Begriff zu beraten.
Anschließend wurde
über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |