Sitzung: 19.09.2018 Abfallwirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0846/2018
Beschluss:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss
bzw. dem Kreistag, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - in der von der
Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung, mit den oben aufgeführten
Änderungen - zu beschließen.
Auf Grund der Einführung
des neuen Abfallkonzeptes sowie der aktuellen Ausschreibungsergebnisse hat die
Mittelrheinische Treuhand GmbH die zum 01.01.2019 geltenden Gebühren im Bereich
der Abfallentsorgung neu kalkuliert.
Der vorliegende
Satzungsentwurf enthält die neuen Gebührensätze sowie weitere
gebührenpflichtige Zusatzleistungen, wie z.B. die Gebühr für den Filterdeckel
der Biotonne. Im Übrigen orientiert sich der Entwurf im Wesentlichen an der
aktuellen Gebührensatzung sowie der Mustergebührensatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Anlage 1) sowie eine
Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den
Ausschussmitgliedern vor.
Der zuständige Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH,
Herr Gerhard Schmidl, erläuterte die Gebührenkalkulation ausführlich und beantwortete
die Fragen der Mitglieder des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.
Während der
Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich Herr Dr. Stefan
Spitzer für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den Sitzungsraum.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
6 |
0 |
0 |