TOP Ö 1.2: Neufassung der Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - in der von der Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung, mit den oben aufgeführten Änderungen - zu beschließen.

 


Auf Grund der Einführung des neuen Abfallkonzeptes sowie der aktuellen Ausschreibungsergebnisse hat die Mittelrheinische Treuhand GmbH die zum 01.01.2019 geltenden Gebühren im Bereich der Abfallentsorgung neu kalkuliert.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf enthält die neuen Gebührensätze sowie weitere gebührenpflichtige Zusatzleistungen, wie z.B. die Gebühr für den Filterdeckel der Biotonne. Im Übrigen orientiert sich der Entwurf im Wesentlichen an der aktuellen Gebührensatzung sowie der Mustergebührensatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

 

Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Anlage 1) sowie eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den Ausschussmitgliedern vor.

 

Der zuständige Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Herr Gerhard Schmidl, erläuterte die Gebührenkalkulation ausführlich und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Während der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt entschuldigte sich Herr Dr. Stefan Spitzer für den weiteren Sitzungsverlauf und verließ den Sitzungsraum.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

6

0

0