TOP Ö 1.1: Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel (Abfallsatzung)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag, die Neufassung der Abfallsatzung - in der von der Verwaltung in Anlage 1 vorgelegten Fassung, mit den oben aufgeführten Änderungen - zu beschließen.

 


Mit der Einführung der Biotonne zum 01.01.2019 wird sich das bisherige Abfallkonzept des Landkreises in wesentlichen Punkten ändern, sodass die aktuelle Abfallsatzung des Landkreises an das neue Konzept angepasst werden muss.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf orientiert sich im Wesentlichen an der Musterabfallsatzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

 

Der Entwurf der Satzung zur Neufassung der Abfallsatzung (Anlage 1) sowie eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den Mitgliedern des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses vor.

 

Der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, stellte die neugefasste Satzung und die Änderungen im Vergleich zur bestehenden Satzung zunächst eingehend vor.

 

Zu § 9 der Abfallsatzung regte Herr Helge Schwab (FWG) eine Konkretisierung hinsichtlich der Festlegung der zusätzlichen Anlaufstellen an und Herr Gerd Rudolph (SPD) bestätigte, dass manche Gemeinden nicht die Möglichkeit haben, illegal abgelagerte Abfälle auf der Kreismülldeponie anzuliefern.

 

Der Vorsitzende schlug daraufhin vor, den Satzungstext folgendermaßen zu ändern:

 

„Der Landkreis legt noch weitere Anlaufstellen fest.“ statt „Der Landkreis kann bei Bedarf weitere Anlaufstellen festlegen.“.

 

 

Der erste Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, regte an § 13 Abs. 1 Satz 6 („Für Schäden an festen Abfallbehältnissen haftet der Anschlusspflichtige, falls er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft“) wegen dieser rechtlich bedenklichen Beweislastumkehr zu streichen.

 

 

Mehrere Ausschussmitglieder fragten, ob man zur besseren Verständlichkeit in der Tabelle zu § 14 bei Buchstabe e) „Stellplätze“, statt „Stellplatz“ schreiben könne und warum die zusätzlichen „Windeltouren“ nicht in § 14 aufgeführt seien.

 

Der Vorsitzende stimmte der Änderung in der Tabelle zu und schlug vor in § 14 Abs. 3 folgenden Satz aufzunehmen: „Die Windeltour findet an den Tagen statt, an denen ausschließlich Bioabfälle abgefahren werden.“

 

 

Weiterhin wurde auf Anregung von Herrn Jürgen Conrad § 15 Abs. 2 Satz 2 „Sperrabfälle aus Haushaltsauflösungen stellen grundsätzlich keine haushaltsüblichen Mengen dar.“ gestrichen.

 

 

Nachdem alle Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet waren, sagte der Vorsitzende, dass man die besprochenen Änderungen des Satzungstextes vornehmen werde und dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den aktuellen Satzungsentwurf vorlegen werde.

 

Anschließend wurde über die Neufassung der Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel, inklusive der besprochenen Änderungen, abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

7

0

0