Sitzung: 19.09.2018 Abfallwirtschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0845/2018
Beschluss:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss
bzw. dem Kreistag, die Neufassung der Abfallsatzung - in der von der Verwaltung
in Anlage 1 vorgelegten Fassung, mit den oben aufgeführten Änderungen - zu
beschließen.
Mit der Einführung der
Biotonne zum 01.01.2019 wird sich das bisherige Abfallkonzept des Landkreises
in wesentlichen Punkten ändern, sodass die aktuelle Abfallsatzung des
Landkreises an das neue Konzept angepasst werden muss.
Der vorliegende
Satzungsentwurf orientiert sich im Wesentlichen an der Musterabfallsatzung des
Landkreistages Rheinland-Pfalz.
Der Entwurf der Satzung zur Neufassung der Abfallsatzung (Anlage 1) sowie
eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung (Anlage 2) lagen den
Mitgliedern des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses vor.
Der Leiter der Abteilung Umwelt und Bauen, Herr Uwe Zimmer, stellte die
neugefasste Satzung und die Änderungen im Vergleich zur bestehenden Satzung
zunächst eingehend vor.
Zu § 9 der
Abfallsatzung regte Herr Helge Schwab (FWG) eine Konkretisierung hinsichtlich
der Festlegung der zusätzlichen Anlaufstellen an und Herr Gerd Rudolph (SPD)
bestätigte, dass manche Gemeinden nicht die Möglichkeit haben, illegal
abgelagerte Abfälle auf der Kreismülldeponie anzuliefern.
Der Vorsitzende
schlug daraufhin vor, den Satzungstext folgendermaßen zu ändern:
„Der Landkreis legt
noch weitere Anlaufstellen fest.“ statt „Der Landkreis kann bei Bedarf weitere
Anlaufstellen festlegen.“.
Der erste
Kreisbeigeordnete, Herr Jürgen Conrad, regte an § 13 Abs. 1 Satz 6 („Für
Schäden an festen Abfallbehältnissen haftet der Anschlusspflichtige, falls er
nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft“) wegen dieser rechtlich
bedenklichen Beweislastumkehr zu streichen.
Mehrere
Ausschussmitglieder fragten, ob man zur besseren Verständlichkeit in der
Tabelle zu § 14 bei Buchstabe e) „Stellplätze“, statt „Stellplatz“ schreiben
könne und warum die zusätzlichen „Windeltouren“ nicht in § 14 aufgeführt seien.
Der Vorsitzende
stimmte der Änderung in der Tabelle zu und schlug vor in § 14 Abs. 3 folgenden
Satz aufzunehmen: „Die Windeltour findet an den Tagen statt, an denen
ausschließlich Bioabfälle abgefahren werden.“
Weiterhin wurde auf
Anregung von Herrn Jürgen Conrad § 15 Abs. 2 Satz 2 „Sperrabfälle aus
Haushaltsauflösungen stellen grundsätzlich keine haushaltsüblichen Mengen dar.“
gestrichen.
Nachdem alle Fragen
der Ausschussmitglieder beantwortet waren, sagte der Vorsitzende, dass man die
besprochenen Änderungen des Satzungstextes vornehmen werde und dem
Kreisausschuss bzw. dem Kreistag den aktuellen Satzungsentwurf vorlegen werde.
Anschließend wurde
über die Neufassung der Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von
Abfällen im Landkreis Kusel, inklusive der besprochenen Änderungen, abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
7 |
0 |
0 |