Sitzung: 29.08.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt wie von der Verwaltung und dem LBM vorgeschlagen, den Auftrag über den Ausbau der K 15/16 in der OD Konken an den Bieter mit dem annehmbarsten und wirtschaftlichsten Angebot, die Fa. AVE, St. Wendel, zum Gesamtangebotspreis von -brutto- 4.053.048,06 € (Anteil Landkreis Kusel 1.135.241,68 €) zu vergeben.
Die Fahrbahn
sowie die Straßennebenflächen der Kreisstraße K15 und eines Teilbereiches der K
16 weisen innerhalb der Ortsdurchfahrt von Konken starke Beschädigungen an der
Oberfläche auf. Zahlreiche Netzrisse und Straßenaufbrüche deuten auf einen
nicht mehr funktionsfähigen Straßenunterbau hin. Ebenso lassen die zahlreichen
Flickstellen auf umfangreiche Reparaturarbeiten an bestehenden
Versorgungsleitungen schließen. Ausgeprägte Unebenheiten in der
Straßenoberfläche führen bei Regenereignissen zu Pfützenbildung und verhindern
das Abfließen des Oberflächenwassers zu den Entwässerungseinrichtungen.
Durch das
Fehlen von durchgehenden Gehwegen ist der Fußgängerverkehr gezwungen, die
Fahrbahn mitzubenutzen. Zudem ist in weiten Teilen der Baustrecke keine
Fahrbahnabgrenzung zu den Verkehrsräumen des fußläufigen Verkehrs vorhanden.
Im Rahmen der
regelmäßig statt findenden Zustandserfassung wurden 97 % der Ausbaustrecke der
schlechtesten Kategorie (> 4,5) zugeordnet.
Im Rahmen des
geplanten Ausbaus sollen die beschriebenen Missstände behoben werden, so dass
die Kreisstraße den Anforderungen an einen öffentlichen Verkehrsraum wieder
vollumfänglich gerecht werden kann. Die geplante Maßnahme umfasst den Ausbau
der Fahrbahn inklusive des Oberbaus und der Randbefestigungen sowie die
Neuregelung der Fahrbahnentwässerung. Es werden innerhalb der Ortslage
beidseitig verlaufende, durchgehende Gehwege angelegt, die insbesondere im
Hinblick auf die Bereitstellung sicherer Schulwege deutliche Verbesserungen
ermöglichen.
Weiterhin wird
im Bereich des Ortseinganges aus Richtung Albessen kommend in beide
Fahrtrichtungen jeweils eine Bushaltestelle angeordnet.
Im Rahmen des
Straßenbaus erfolgt seitens der Verbandsgemeindewerke Kusel-Altenglan eine
zeitgleiche Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen.
Darüber hinaus
beabsichtigt ein privater Versorger die Mitverlegung von Leerrohren zur
Bereitstellung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur.
Die
Ausbaulänge beträgt insgesamt rd. 750 m, davon entfallen 670 m auf die K 15
(Ortseingang aus Richtung Albessen kommend bis Einmündung K 16; VNK 6409 022
NNK 6410 026, Stat. 1,600 bis 2,268) und 80 m auf die K 16 (Einmündung K 15 bis Einmündung B
420; VNK
6410 NNK 6410 026, Stat. 0,000 bis 0,081).
Die Baumaßnahme Ausbau der
K 15/16 in der OD Konken wurde durch den Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Ausbau der Gemeindestraßen Kirchenstraße und
Friedhofstraße öffentlich ausgeschrieben.
Zum Eröffnungstermin am
31.07.2018 um 10:30 Uhr hat
eine Firma ein Angebot abgegeben.
Die
rechnerische und fachtechnische Prüfung und Wertung des Angebotes ergab
folgendes Ergebnis:
Bieter |
Gesamtangebots- summe -netto- |
Gesamtangebots-summe -brutto- |
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1. Fa. AVE GmbH, 66606 St. Wendel |
3.405.922,74 € |
4.053.048,06
€ |
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Die
Gesamtauftragssumme teilt sich dabei folgendermaßen auf:
zu Lasten des Landkreises
Kusel: 1.135.241,68
€
zu
Lasten der Ortsgemeinde Konken: 478.540,90 € (Gehwege K 15/16)
zu
Lasten der Ortsgemeinde Konken: 848.017,57 € (Gemeindestraßen)
zu
Lasten der VG-Werke Kus-Altenglan: 1.221.141,50
€
zu
Lasten der Stadtwerke Kusel: 75.971,63 €
zu
Lasten der Pfalzwerke: 253.977,69 €
zu
Lasten des Landes Rheinland-Pfalz: 40.157,04 €
Gesamtangebotssumme 4.053.048,06 €
Die
Firma AVE GmbH besitzt die für die Durchführung der
Arbeiten erforderliche Leistungsfähigkeit.
Für
die Arbeiten in Bezug auf den Ausbau der OD Konken ist eine deutliche
Kostensteigerung im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung des LBM
festzustellen.
Ursprünglich wurden für den Kostenanteil Landkreis Kusel 856.000 € angesetzt, der nun um rd. 279.000 € (32,62 %) überschritten wurde. Die bereinigten Mehrkosten nach Abzug der in Aussicht gestellten Förderung belaufen sich auf rd. 90.000 €.
Der
Landesbetrieb Mobilität KL hat überprüft, ob eine Aufhebung aufgrund der
geringen Bieterzahl und der gegenüber der Kostenschätzung hohen Angebotssumme
sinnvoll ist:
Grundsätzlich
sei festzustellen, dass momentan im Gegensatz zu Baumaßnahmen auf freien
Strecken bei dem Ausbau von Ortsdurchfahrten kein richtiger Wettbewerb mehr
statt fände. Die Marktlage ergebe regelmäßig nur 1 bis 2 Bieter pro Maßnahme.
Zusätzlich stiegen aufgrund der allgemein hohen Bautätigkeit die Preise der
Zulieferfirmen bei gleichzeitig deutlich angestiegenen Entsorgungskosten für
gefährliche Abfälle (Böden > Z2).
Im
Falle einer erneuten, zeitnahen Ausschreibung mit unverändertem
Leistungsverzeichnis sei es derzeit nicht zu erwarten, dass ein günstigeres
Angebot erzielt werde könne. Nach der derzeitigen Marktlage seien die Preise
seit eineinhalb Jahren kontinuierlich angestiegen und ein noch weiterer Anstieg
sei zu erwarten. Bezüglich des Kostenanteils Landkreis Kusel könne festgestellt
werden, dass das Angebot hochpreisig aber nicht unzumutbar teuer sei. Die
Kostensteigerungen sowohl bei Kreis- als auch Gemeindeanteil können teilweise
darin begründet werden, dass seit der Erstellung der Kostenschätzung aus dem
Jahr 2016 eine generelle Preissteigerung von 10% erfolgt ist. Weiterhin wären
die derzeitigen Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle in der
Kostenschätzung nicht berücksichtigt gewesen.
Der
LBM KL empfiehlt daher, der Vergabe der Arbeiten Ausbau der K 15/16 OD Konken an die Fa. AVE GmbH, St.
Wendel zuzustimmen.
Die
Zuschlagsfrist endet am 31.08.2018.
Die Maßnahme Ausbau der K 15/16 in der OD Konken ist förderfähig; der Förderbescheid wurde bereits am 02.07.2018 erteilt. Hinsichtlich der nun anfallenden Mehrkosten soll gemäß erfolgter Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde ein Aufstockungsantrag gestellt werden, um diese ebenfalls als förderfähig anzuerkennen.
Die Zuwendung beträgt 68 % der förderfähigen Kosten (dies entspricht 771.964,34 €), der Eigenanteil des Landkreis Kusel beträgt 363.277,34 € (entspricht 32 %).
Die erforderlichen
Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen unter der HH-Stelle 54201.096 zur
Verfügung.
Der Vorsitzende
stellte die Maßnahme nochmals kurz vor und teilte mit, dass der Gemeinderat der
Ortsgemeinde Konken, als größter Baulastträger, der Auftragsvergabe am Vorabend
zugestimmt habe.
Herr Horst Flesch
(SPD) wies auf die Gefahrenstelle vor dem Kindergarten hin und fragte, ob
beidseitige Bushaltestellen mit entsprechenden Fahrbahnbegrenzungen vorgesehen
seien.
Herr Helge Schwab
(FWG) fragte, ob die durch den Kreisausschuss beschlossenen Änderungen in die
Planung eingearbeitet seien und ob hinsichtlich der Fördermittel ein
Aufstockungsantrag aufgrund der Preissteigerung gestellt worden sei.
Der zuständige
Referatsleiter, Herr Holger Flick, antwortete, dass die Belange des
Kindergartens und die durch den Kreisausschuss beschlossenen Änderungen
berücksichtigt seien. Die Verwaltung habe den Förderantrag angepasst und
diesbezüglich auch schon Gespräche mit der zuständigen Stelle geführt.
Anschließend wurde
über die Auftragsvergabe abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |