Sitzung: 13.08.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0831/2018
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Interessen-gemeinschaft
Kusel e.V., Kusel |
Sponsorenleistung
für Veranstaltung der Koordinierungsstelle für Psychiatrie (Werbeanzeige für
Benefizkonzert) |
250,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Koordinierungsstelle für Psychiatrie |
Pull Klaudia,
Pächterin Mensa Schulzentrum Kusel |
Sachspende zur
Unterstützung der Veranstaltung der Koordinierungsstelle für Psychiatrie |
267,50 € |
Kreisverwaltung
Kusel, Koordinierungsstelle für Psychiatrie |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11 |
0 |
0 |