Sitzung: 16.09.2011 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 0006/2011
Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt, der Verbandsgemeinde Kusel zu den Kosten des im Jahre 2010 angeschafften
Drehleiterfahrzeuges einen Zuschuss in Höhe von 152.953,30 € zu gewähren. Die
Auszahlung des Zuschusses soll im Haushaltsjahr 2012 erfolgen. Der Zuschuss
wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass sich die Verbandsgemeinde in einer
Vereinbarung verpflichtet, das Drehleiterfahrzeug auch im überörtlichen
Aufgabenbereich des Landkreises einzusetzen.
Herr Dr. Stefan Spitzer (CDU) wirkte als Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Kusel wegen Sonderinteresse nicht mit.
Der Landkreis hat
bei der Erfüllung seiner Aufgaben im überörtlichen Brandschutz, in der
überörtlichen Hilfe und im Katastrophenschutz u.a. Drehleiterfahrzeuge so vorzuhalten,
dass diese innerhalb von 25 Minuten in jeder Ortsgemeinde im Kreisgebiet eingesetzt
werden können (§ 5 Abs. 2 Feuerwehrverordnung). Dementsprechend hat sich der
Landkreis in der Vergangenheit im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit
an der Beschaffung von Drehleitern durch die Verbandsgemeinden Waldmohr, Kusel
und Lauterecken finanziell beteiligt (i.d.R. in Höhe von 50% der Restkosten) und
durch den Abschluss entsprechender Vereinbarungen seine Aufgabenerfüllung im
Kreisgebiet sichergestellt.
Nachdem in der
Verbandsgemeinde Kusel im Jahr 2010 für das Drehleiterfahrzeug altersbedingt
(Baujahr 1980) Reparatur- und Wartungsarbeiten in Höhe von rd. 80.000,00 €
anstanden, entschied man sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen für eine
Ersatzbeschaffung DLA (K) 23-12 und beantragte entsprechende Zuschüsse beim
Land sowie beim Landkreis. Die Fahrzeugfinanzierung stellt sich wie folgt dar:
Anschaffungskosten
lt. Auftrag: 527.906,61
€
Bewilligter
Landeszuschuss: 222.000,00 €
Restbetrag: 305.906,61
€
Um die o.a.
gesetzlichen Vorgaben auch für das mittlere Kreisgebiet weiterhin zu
gewährleisten, beabsichtigt die Verwaltung sich an dem Restbetrag mit einem Zuschuss
in Höhe von 50 % (152.953,30 €) zu beteiligen und mit der Verbandsgemeinde
Kusel eine Vereinbarung über die gemeinsame Fahrzeugnutzung abzuschließen. Die
Auszahlung der Zuwendung soll in 2012 erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen
stehen im Haushalt 2011 bei HHSt. 12601.01200430 zur Verfügung.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |