TOP Ö 3: Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Hilfe und den Katastrophenschutz, hier: Zuschuss an die Verbandsgemeinde Kusel für die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeuges

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Kusel zu den Kosten des  im Jahre 2010 angeschafften Drehleiterfahrzeuges einen Zuschuss in Höhe von 152.953,30 € zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses soll im Haushaltsjahr 2012 erfolgen. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass sich die Verbandsgemeinde in einer Vereinbarung verpflichtet, das Drehleiterfahrzeug auch im überörtlichen Aufgabenbereich des Landkreises einzusetzen.

 

Herr Dr. Stefan Spitzer (CDU) wirkte als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kusel wegen Sonderinteresse nicht mit. 

 


Der Landkreis hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben im überörtlichen Brandschutz, in der überörtlichen Hilfe und im Katastrophenschutz u.a. Drehleiterfahrzeuge so vorzuhalten, dass diese innerhalb von 25 Minuten in jeder Ortsgemeinde im Kreisgebiet eingesetzt werden können (§ 5 Abs. 2 Feuerwehrverordnung). Dementsprechend hat sich der Landkreis in der Vergangenheit im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit an der Beschaffung von Drehleitern durch die Verbandsgemeinden Waldmohr, Kusel und Lauterecken finanziell beteiligt (i.d.R. in Höhe von 50% der Restkosten) und durch den Abschluss entsprechender Vereinbarungen seine Aufgabenerfüllung im Kreisgebiet sichergestellt.

 

Nachdem in der Verbandsgemeinde Kusel im Jahr 2010 für das Drehleiterfahrzeug altersbedingt (Baujahr 1980) Reparatur- und Wartungsarbeiten in Höhe von rd. 80.000,00 € anstanden, entschied man sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen für eine Ersatzbeschaffung DLA (K) 23-12 und beantragte entsprechende Zuschüsse beim Land sowie beim Landkreis. Die Fahrzeugfinanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Anschaffungskosten lt. Auftrag:                                                       527.906,61 €

Bewilligter Landeszuschuss:                                                             222.000,00 €

Restbetrag:                                                                                       305.906,61 €

 

Um die o.a. gesetzlichen Vorgaben auch für das mittlere Kreisgebiet weiterhin zu gewährleisten, beabsichtigt die Verwaltung sich an dem Restbetrag mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % (152.953,30 €) zu beteiligen und mit der Verbandsgemeinde Kusel eine Vereinbarung über die gemeinsame Fahrzeugnutzung abzuschließen. Die Auszahlung der Zuwendung soll in 2012 erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen stehen im Haushalt 2011 bei HHSt. 12601.01200430 zur Verfügung.

 

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0