Sitzung: 20.06.2018 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0809/2018/1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt der Übertragung von Ermächtigungen
aus dem Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsreste) in das Haushaltsjahr 2018
zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden
Abschlussbuchungen vorzunehmen.
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2017 konnten
einige Maßnahmen bzw. Beschaffungen, für die im Haushaltsplan 2017
Ermächtigungen vorgesehen waren, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden.
Da die Ermächtigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 verfallen und
diese Maßnahmen erst im Haushaltsjahr 2018 durchgeführt werden, empfiehlt die
Verwaltung, diese Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen (siehe
Anlage).
Hierbei handelt es sich um folgende Übertragungen
im Finanzhaushalt:
·
Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen aus 2017: 2.143.431,39 €
·
Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen aus Vorjahren: 877.455,32 €
·
Kreditermächtigung
(Investitionskredit 2017): 1.589.000 €
Außerdem werden nicht mehr benötigte
Auszahlungsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 69.505,48 € in Abgang
gestellt (siehe Anlage). Der Verzicht auf diese Ermächtigungen wirkt sich
verbessernd auf den Investitionskredit 2017 aus.
Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben Ansätze für
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch
zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand
in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Nach § 17 Abs. 5 GemHVO wird
für die Übertragung von Ermächtigungen die Zustimmung des Kreistages benötigt.
Durch die Übertragung der Ermächtigungen werden
keine Haushaltsüberschreitungen verursacht.
Nachdem der Kämmerer der Kreisverwaltung, Herr
Carsten Schnitzer, die zu übertragenen Ermächtigungen kurz erläuterte, wurde
über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
25 |
0 |
0 |