TOP Ö 2: Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag wählt die vorgeschlagenen Personen zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Kusel bzw. den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl.

 

 


In diesem Jahr ist die Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 durchzuführen.

 

Bei den Amtsgerichten tritt in jedem Wahljahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen bzw. Jugendschöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse wählt. Der Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim jeweiligen Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Die Vertrauenspersonen werden aus der Bevölkerung des Amtsgerichtsbezirks von den Kreistagen der Landkreise und den Stadträten der kreisfreien Städte gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Aufgrund der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sind

 

a) für den Amtsgerichtsbezirk Kusel:                        7 Vertrauenspersonen und   

b) für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl:                 2 Vertrauenspersonen

zu wählen.

 

Für die Vertrauenspersonen zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen gelten gemäß

§ 3 des Landesgesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG) die §§ 32 bis 35 GVG entsprechend.

 

Bei entsprechender Anwendung des Sitzverteilungsverfahrens nach § 41 KWG würde sich folgende Sitzverteilung ergeben:

 

Partei

Amtsgerichtsbezirk

Kusel

Amtgerichtsbezirk

Landstuhl

SPD

3

1

CDU

2

1

FWG

1

0

Bündnis 90/Die Grünen

1

0

FDP

0

0

Die Linke

0

0

Parteilos

0

0

SUMME

7

2

 

Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 30.04.2018 gebeten, entsprechende Wahlvorschläge vorzulegen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht:

 

 

A) Amtsgerichtsbezirk Kusel (7)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Wohnort

SPD

Dr. Klaus Kuntz

66887 Welchweiler

 

Walter Weichel

67744 Lohnweiler

 

Jörg Fehrentz

66909 Steinbach

 

CDU

Xaver Jung

66887 Rammelsbach

 

Sven Eckert

67742 Adenbach

 

FWG

Helmut Weyrich

66871 Herchweiler

 

Bündnis 90/ Die Grünen

Dr. Wolfgang Frey

66907 Rehweiler

 

 

 

 

 

 

 

B) Amtsgerichtsbezirk Landstuhl (2)

 

 

 

 

Partei

Vorname, Name

Anschrift

SPD

Ulrike Heide Müller

66903 Dittweiler

 

CDU

Tobias Weber

66901 Schönenberg-Kübelberg

 

 

 

Der Kreistag stimmte dem Vorschlag des Vorsitzenden die Wahl per Akklamation und en bloc durchzuführen einstimmig zu (Abstimmungsergebnis: Dafür 24, Dagegen: 0, Enthaltung: 0).


Dafür

Dagegen

Enthaltung

24

0

0